Idee fürs Stadtsäckel
Altentreptower wünschen sich Steuer auf Windanlagen
Altentreptow / Lesedauer: 2 min
Die Altentreptower Wählergemeinschaft (AWG) will, dass die Betreiber von Windkraftanlagen künftig mehr für das Wohlergehen der Stadt tun. Wie das gehen könnte, wurde jetzt im Finanzausschuss der Stadtvertretung vorgetragen. So könnte die Stadt einen neuen Grundsteuerhebesatz einzuführen, der den Namen „Grundsteuer W“ trägt. Der richtet sich an die Betreiber von Windkraftanlagen. Auf städtischem Grund und Boden drehen sich 17 Windmühlen, die Wind zu Geld machen, von dem die Stadt aber nichts abbekommt.
Bislang, so argumentiert die Wählergemeinschaft, erfolge die Besteuerung der Windkraftanlagen über die Grundsteuer B. Das heißt, pro Anlage werde ein Betrag erhoben. Doch gemessen an der Grundsteuer, die für ein Wohngebäude erhoben wird – bei einem Neubau liegt sie zwischen 250 und 300 Euro im Jahr –, sei die Steuer je Windmühle viel geringer, weil nur eine Fläche von rund 200 Quadratmetern u Grunde gelegt werde. Doch ein Windrad beeinträchtige die umliegenden Gebiete viel stärker als ein Einfamilienhaus.
Kommunen haben auf Grundlage des Kommunalabgabegesetz das Recht, eine zusätzliche Steuer einzuführen, und müssten dies beim Innenminister des Landes beantragen, erklärte Fachgebietsleiterin Elvira Gutglück den Mitgliedern des Finanzausschusses. Doch müssten sie dem Minister klar aufzeigen, wie die Steuer inhaltlich gestaltet werden soll. Der Weg über das Bundesministerium sei zeitlich betrachtet einfach zu lang.