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Ausgleich für Windräder meistens in der Region

Werder / Lesedauer: 2 min

Von unserem RedaktionsmitgliedAnke BraunsWindräder vor der Haustür gefallen den meisten Leuten nicht. Dazu kommen Zweifel, ob Ausgleichs- und ...
Veröffentlicht:10.04.2013, 02:45

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Von unserem Redaktionsmitglied
Anke Brauns

Windräder vor der Haustür gefallen den meisten Leuten nicht. Dazu kommen Zweifel, ob Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dann wenigstens vor Ort umgesetzt werden. Das Umweltamt sagt: Ja.

Werder/Altentreptow.Wo bleiben die Ausgleichsmaßnahmen für Windräder? Einwohner stellten diese Frage während der Gemeindevertretersitzung in Werder und auch bei der jüngsten Bauausschusssitzung in Altentreptow. Wenn wir schon mit den Windparks leben müssen, so der Tenor, dann sollen Ausgleich oder Ersatz wenigstens auch hier geschaffen werden. Es sei jedoch gar nicht so leicht, als Kommune durchzusetzen, dass solche Maßnahmen vor Ort bleiben, sagte Gudrun Daniel vom Bauamt im Ausschuss. Die Stadt habe mal 83 mögliche Projekte festgelegt, die dafür in Frage kämen. Aus der Gemeindevertretung Werder hieß es, die meisten Vorschläge der Kommune für Ausgleichsmaßnahmen seien abgelehnt worden. Für eins der bisher sieben Windräder in der Gemarkung Werder sei beispielsweise eine Fischtreppe am Kastorfer See gebaut worden. „Da haben wir kaum Einfluss drauf“, sagte Bürgermeister Michael Frese (WGLR).
Die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis, die die Maßnahmen bestimmt, hat nach eigenen Angaben den Anspruch, dass Kompensationsmaßnahmen „vorrangig im Eingriffsraum beziehungsweise in der entsprechenden Gemeinde realisiert werden“, so Umweltamtsleiterin Christine Büttner. Dabei würden sinnvolle Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege festgelegt. Man entwickle aber auch in Absprache mit den entsprechenden Gemeinden Maßnahmen, „die vorrangig ortsbildgestalterischen Charakter haben“. Nach Möglichkeit sollten der Eingriff und der Ausgleich oder Ersatz in einem naturräumlichen Zusammenhang stehen, erklärt sie.
Für die beiden Windeignungsgebiete Altentreptow Ost und West nennt sie als Beispiel-Ersatzmaßnahmen die Fischaufstiegsanlagen an der Goldbach Mühle bei Rosemarsow und am Torneybach in Altentreptow. „Weiterhin wurden der Teich in Trostfelde und ein Teich bei Loickenzin renaturiert. Es erfolgten diverse Entsiegelungsmaßnahmen in Grapzow und Werder sowie Soll-Renaturierungen bei Grapzow. Gepflanzt wurde eine Obstbaumallee von Loickenzin in Richtung Friedrichshof sowie eine Hecke am südlichen Rand des Eignungsgebietes. Weiterhin erfolgte der Rückbau der Badeanstalt mit Anlage eines Teiches in Altentreptow“, zählt sie weiter auf. Geplant seien darüber hinaus „die Herstellung eines stehenden Kleingewässers an der Loickenziner Chaussee in Altentreptow sowie die Herstellung eines Biotopverbundes nahe Loickenzin. Ferner soll eine Obstbaumallee von der L 35 bis Rosemarsow angepflanzt werden.“
Wenn die Beeinträchtigung durch einen Eingriff nicht in angemessener Frist ausgeglichen oder ersetzt werden kann, dann hat der Verursacher Ersatz in Form von Geld zu leisten, das in die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern fließt. Die Untere Naturschutzbehörde ziehe diese Möglichkeit selten in Betracht. In den beiden Eignungsgebieten bei Altentreptow sei eine Ersatzzahlung bisher gar nicht veranlasst worden, so Christine Büttner.

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