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Gleichheit im Tierreich

Bei Hundesteuer kommt’s nicht auf Größe an

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Ob Fiffi ein Häufchen oder Rex einen Batzen setzt, macht für die Höhe der Hundesteuer keinen Unterschied – zum Leidwesen von Haltern kleiner Hunde.
Veröffentlicht:02.09.2015, 16:53

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Kleine Hunde, kleine Häufchen; große Hunde, große Haufen – so hat es die Natur eingerichtet. Doch zum Leidwesen von Haltern kleiner Hunde in Neubrandenburg wirkt sich der „kleine Unterschied“ nicht auf die Höhe der Hundesteuer aus. Ob Fiffi oder Rex – vor der Gebührensatzung sind sie alle gleich, bestätigt Birgit Schad, zuständige Fachbereichsleiterin im Rathaus, in ihrer Antwort auf eine Leser-Anfrage am Direkten Draht des Nordkurier.

„Ich spreche nicht nur für mich, sondern für viele Hundebesitzer mit kleinen Tieren“, betont Adelheid Kistenmacher aus dem Reitbahnviertel, die die „Einheitssteuer“ ungerecht findet. Schließlich mache ihr vierbeiniger Liebling viel weniger Dreck als etwa ein Schäferhund oder Rottweiler.

Die Hundesteuer allerdings beziehe sich nicht auf die Größe, sondern auf das Halten eines Hundes schlechthin, erklärt Birgit Schad. Es sei eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen zugrunde liege und der keine bestimmte Leistung – wie etwa Reinigung der Straßen von Hunde-
kot – gegenübersteht. Für das Entfernen der Häufchen beziehungsweise Haufen sind ohnehin die Tierhalter verantwortlich. Die Einnahmen aus der Hundesteuer würden zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwendet. Pro Jahr sind 96 Euro zu entrichten. Wer einen zweiten Hund hält, muss weitere 150 Euro berappen, bei drei oder mehr Hunden kommen jeweils noch 200 Euro hinzu.