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Feuerstättenbescheid unbedingt anfordern

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Düsseldorf. Wer bislang keinen Feuerstättenbescheid für Ofen und Heizung hat, sollte diesen beim Bezirksschornsteinfeger oder zuständigem Kreisamt ...
Veröffentlicht:07.05.2013, 02:24

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Düsseldorf. Wer bislang keinen Feuerstättenbescheid für Ofen und Heizung hat, sollte diesen beim Bezirksschornsteinfeger oder zuständigem Kreisamt anfordern. In dem Papier stehen die Fristen zur Überprüfung der Anlagen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen dafür sorgen, dass diese Arbeiten rechtzeitig erledigt werden. Bis Ende 2012 hat der Bezirksschornsteinfeger dies automatisch ohne Auftrag gemacht. Seit Januar dürfen die Verbraucher ihren Kaminkehrer für die meisten Arbeiten selbst aussuchen und müssen ihn beauftragen. Ein gültiger Feuerstättenbescheid muss den Hausbesitzern eigentlich bereits seit Dezember 2012 vorliegen.