StartseiteRegionalNeubrandenburgGericht hat keine Zweifel an Richter

Neubrandenburg

Gericht hat keine Zweifel an Richter

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

München.Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Der im Namen ...
Veröffentlicht:11.05.2013, 02:27

Artikel teilen:

München.Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluss. Es lägen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor. Hierüber hatten zuerst der „Tagesspiegel“ und die ARD berichtet. Ein weiterer Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist noch anhängig.
Wohllebens Verteidiger hatten ihr Ablehnungsgesuch unter anderem damit begründet, dass das Gericht keinen dritten Pflichtverteidiger für Wohlleben bestellt hatte. Zudem habe OLG-Präsident Karl Huber schon vor dem Eröffnungsbeschluss der Presse mitgeteilt, dass der Gerichtssaal für den Prozess umgebaut werden solle. Das – so Wohllebens Anwälte – habe nur dann Sinn, wenn Huber vorab vom Vorsitzenden Richter Götzl informiert worden sei. Das Gericht hält diesen Vorwurf aber nicht für ausreichend belegt.
Am Dienstag soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Zschäpes Verteidiger haben bereits einen weiteren Antrag angekündigt: auf Aussetzung des Verfahrens.