StartseiteRegionalNeubrandenburgKörperverletzung wird mit Haft geahndet

Urteil am Amtsgericht

Körperverletzung wird mit Haft geahndet

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Das Amtsgericht hat am Dienstag einen 30 Jahre alten Neubrandenburger für weitere sieben Monate ins Gefängnis geschickt. Der Mann hat schon einiges auf dem Kerbholz.
Veröffentlicht:17.01.2017, 17:52

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Ein 30 Jahre alter Neubrandenburger ist am Dienstag vor dem Neubrandenburger Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts Mitte Juni eine Tankstellen-Angestellte und einen Polizisten geschlagen hat. Mehrere mit den Taten in Zusammenhang stehende Diebstähle waren dabei auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit schon außer Acht gelassen worden. Die Freiheitsstrafe kommt zu einer anderen Verurteilung hinzu, die der Verurteilte gerade verbüßt. Der Angeklagte hatte bereits als „Hammer-Mann” für Schlagzeilen gesorgt, weil er im August 2015 nach Diebstählen im Vogelviertel einen Bauarbeiter mit einem Zimmermanns-Hammer bedroht haben soll.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann im Juni 2012 die Angestellte einer Tankstelle, die ihn zur Rede stellte ebenso geschlagen und verletzt wie einen Polizeibeamten, der ihn auf der Flucht verhaftete. Der 30-Jährige entschuldigte sich vor Gericht für beide Angriffe. Dies wurde vom Gericht ebenos berücksichtigt wie die Tatsache, dass der Angreifer am Tattag unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden hatte. Er war in Fußfesseln ins Gericht geführt worden, da er derzeit bereits eine im April 2016 vom Landgericht verhängte Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen räuberischen Diebstahls absitzt. Bereits zuvor war der wohnungslose Mann straffällig geworden und dafür ins Gefängnis gewandert.