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Konkurrenz rollt Kunden von Flexstrom roten Teppich aus

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Energieversorger reiben sich die Hände. Nach der Flexstrom-Insolvenz Ende vergangener Woche schauen sich deutschlandweit eine halbe Million Haushalte nach ...
Veröffentlicht:18.04.2013, 02:20

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Energieversorger reiben sich die Hände. Nach der Flexstrom-Insolvenz Ende vergangener Woche schauen sich deutschlandweit eine halbe Million Haushalte nach einem neuen Stromanbieter um. Wie viele Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern von der Pleite betroffen sind, ist unklar. Anfragen dazu werden von Flexstrom nicht beantwortet.

Zumindest die Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw) kennen die genaue Zahl in ihrem Versorgungsgebiet. 89 Haushalte seien betroffen. Falls Flexstrom den Betrieb einstellt, würden die Stadtwerke als Grundversorger einspringen. „Der Wechsel von der Ersatzversorgung in ein günstigeres Produkt der Stadtwerke ist jederzeit möglich“, wirbt das kommunale Unternehmen. Vorsorglich werden die 89 Familien von neu.sw angeschrieben.

Grundversorger in der Region verpflichtet, Verbraucher zu übernehmen

Kunden von Flexstrom und deren Töchter OptimalGrün und Löwenzahn Energie müssen aber generell keine Sorge haben, vom Stromnetz abgeschnitten zu werden. Die Grund- und Ersatzversorger in der Region seien per Gesetz verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, heißt es von E.ON edis, einem der Marktführer in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Auch E.ON edis rollt potenziellen Flexstrom-Kunden schon einmal den roten Teppich aus. Von Beginn an könnten die Verbraucher zwischen allen Tarifen des Unternehmens auswählen, erklärt Geschäftsführer Armin Schwarz – egal „ob Ökoprodukt, Vertrag mit Preisgarantie oder Tarif für Sparsame.“

Indes warnt die Verbraucherzentrale vor dem vorschnellen Wechsel. „So lange Flexstrom-Kunden noch mit Energie versorgt werden, müssen sie sich vertragstreu verhalten – also auch die monatlichen Abschläge zahlen“, erklären die Verbraucherschützer. Kündigungen seien nur im Rahmen der normalen Kündigungsfristen möglich. Auch Flexstrom stellt klar, dass die Verträge nach wie vor gelten. Möglicherweise geleistete Vorauszahlungen könnten nicht ausgezahlt werden.

Indes hat neu.sw-Chef Holger Hanson die Rolle der Verbraucherportale für Stromkunden kritisiert. Durch deren Vergleichsmethodik werde häufig ein vermeintlich günstiges Angebot abgebildet, während sich die Firmen bereits in einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage befänden, erklärte er.

Tipps zum Strom-Anbieterwechsel: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de