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Wind-Wasserstoff-Projekt

Planungsverband klagt gegen Windpark

Pripsleben/Gültz/Tützpatz / Lesedauer: 1 min

Die Entscheidung des Energieministeriums für mehrere Windräder bei Gültz erachtet der Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte als rechtswidrig.
Veröffentlicht:28.04.2017, 15:14

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Der Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte will gegen den geplanten Windpark „RH2-PTG“ zwischen Pripsleben, Tützpatz und Gültz klagen. Dies beschloss der Verbandsvorstand auf seiner Sitzung am Freitag.

Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid des Energieministeriums MV aus der vergangenen Woche. Darin hatte die Behörde die Errichtung von zunächst dreizehn Windrädern bei Gültz erlaubt. Zudem ließ das Ministerium die Möglichkeit offen, in der Nachbargemeinde Tützpatz weitere Windräder zu installieren.

Mit der Entscheidung hatte Energieminister Christian Pegel (SPD) eine Abweichung vom regionalen Raumordnungsprogramm erlaubt. Darin sind die Gebiete bei Gültz und Tützpatz ursprünglich nicht als Windeignungsgebiete eingestuft worden. Das Schweriner Ministerium begründete die Abweichung vom Raumordnungsprogramm mit dem innovativen Charakter des Windparks.

Demnach könnte mit der geplanten Anlage ein sogenannter Schwarzstart erprobt werden. Dabei sollen Windräder dazu beitragen, das Stromnetz nach einem Energieausfall wieder hoch zu fahren.

Den sogenannten Zielabweichungsbescheid aus Schwerin betrachtet der Planungsverband als rechtswidrig. Die Ministerentscheidung verletze den Verband in seinen Rechten als Träger der Regionalplanung, heißt es in der Begründung der Klage.

Der Verband hatte bereits eine Klage angekündigt, sollte das Energieministerium den Bau des Gültzer Windparks erlauben. Voraussetzung dafür sei, dass der Schritt Aussicht auf Erfolg habe. Eine entsprechende Prüfung des Verbandes habe die Erfolgsaussichten einer Klage nun bestätigt.