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Fehlende Zeugen

Prozesse müssen immer häufiger verschoben werden

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Schon wieder ein geplatzter Prozess in Neubrandenburg: Das vermeintliche Opfer erschien nicht. Dabei kann es für fehlende Zeugen richtig teuer werden.
Veröffentlicht:27.06.2017, 19:00
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Statt der drei geladenen Zeugen erschienen nur zwei. Ausgerechnet der wichtigste Hauptbelastungszeuge fehlte - unentschuldigt. Nach kurzer Wartezeit beschließt die vorsitzende Richterin ein Ordnungsgeld von 100 Euro beziehungsweise drei Tage Ordnungshaft. Die Verhandlung allerdings muss verschoben werden.

Längst keine Seltenheit mehr, heißt es im Neubrandenburger Justizzentrum. Immer häufiger müssten Verfahren ausgesetzt werden, weil wichtige Zeugen oder selbst Angeklagte nicht erscheinen. „Der Respekt vor der Justiz sinkt“, so Richterin Birgit Hensellek. Welche Ursache dafür verantwortlich sein kann – die Vertreterin der Justiz schüttelt mit dem Kopf: „Ich weiß es nicht“. Sicher sei aber, dass die „Termintreue“ vor Jahren größer war.

Nur zwingende Gründe können entschuldigen

Dabei ist es gesetzliche Pflicht, als Zeuge rechtzeitig zu dem vom Gericht bestimmten Termin zu erscheinen – man hat keine Wahl. Nur ganz zwingende Gründe, wie eine vom Arzt attestierte schwere Erkrankung, werden als „Entschuldigung“ vom Gericht akzeptiert. Aber selbst dann, die Ladung bleibt solange wirksam, bis das Gericht sie widerruft. Sonst drohen empfindliche Strafen, die beim ausgesprochenen Ordnungsgeld oder der angedrohten Ordnungshaft nicht enden.

Muss wegen des Fehlens eines Zeugen die Verhandlung abgesagt werden, kommen auf den Säumigen noch ganz andere Summen zu, etwa die Reisekosten von den vergebens angereisten Angeklagten, der anderen Zeugen oder die des Rechtsanwalts.