StartseiteRegionalNeubrandenburgSprengstoff-Bastler muss in Haft

Urteil gesprochen

Sprengstoff-Bastler muss in Haft

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Neugier und Freude an Experimenten – so begründete ein 34-Jähriger, warum er sich gefährliche Chemikalien-Mischungen in seiner Wohnung herstellte. Das bringt ihn jetzt hinter Gitter.
Veröffentlicht:14.09.2016, 09:41

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Zu einem Jahr und zehn Monaten Haft  hat das Amtsgericht Neubrandenburg am Mittwoch einen 34-Jährigen Woldegker wegen Verstoßes gegen Sprengstoff- und Waffengesetze sowie Besitzes jugendpornografischer Videos verurteilt. Damit folgte Richter Jörg Landes nicht den Plädoyers von Staatsanawaltschaft und Verteidigung, die zwei Jahre Freiheitsentzug, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, sowie die Verurteilung zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit gefordert hatten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dem 34-Järhigen zugute gehalten, dass er durch sein Geständnis wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe. Zudem zeige er ehrliche Bemühen um einen Neuanfang. 

Richter Landes indes begründete sein Urteil damit, dass die Strafe potenzielle Nachahmer abhalten solle und daher nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. 

34-Jähriger wollte "Rezepte ausprobieren"

Experimente des Woldegkers hatten im Februar einen Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften sowie eine Evakuierung der Nachbarschaft ausgelöst. Sein Interesse an Explosivstoffen habe unter anderem durch Actionfilme begonnen, er habe dann irgendwann "Rezepte ausprobieren" wollen, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Recherchen im Internet hätten seinen "Forscherdrang geweckt". In seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus waren mehr als 160 Kilogramm Chemikalien sowie Waffen beschlagnahmt worden. Das Gros der frei verkäuflichen Chemikalien in Säcken, Kanistern und Flaschen war über das Internet bestellt worden. Bei den Waffen handelt es sich um Schreckschusspistolen aus Polen sowie verbotene Wurfsterne, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung wurden neben Chemikalien und Waffen auch jugendpornografische Videos gefunden. Dem Besitz dieser Dateien galt eine zweite Anklageschrift, über die ebenfalls verhandelt wurde. Für ihn sei nicht erkennbar, dass die in den Videos handelnden Personen noch Jugendliche seien, machte er vor Gericht geltend.