StartseiteRegionalNeubrandenburgStaatsanwalt kontert Vorwurf in Zettel-Affäre

Durchsuchung im Wiekhaus

Staatsanwalt kontert Vorwurf in Zettel-Affäre

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die umstrittene Durchsuchung eines Wiekhauses am Treptower Tor war aus Sicht der Ermittler rechtlich einwandfrei.
Veröffentlicht:12.03.2015, 07:12

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Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat das Vorgehen der Polizei bei der Durchsuchung des Wiekhauses Nr. 22 vor rund zwei Wochen verteidigt. „Die Maßnahme war formal in Ordnung und zulässig“, sagte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler. Es habe eine richterliche Anordnung gegeben. Der Mieter des Objektes sei nicht zu erreichen gewesen und deshalb mit einem Aushang informiert worden. 

Den Zettel mit der Information über die Durchsuchung hatten die Beamten direkt an der Tür des Wiekhauses hinterlassen und mussten dafür Kritik vom Rechtsanwalt des betroffenen Mieters einstecken. Durch den Aushang sei die Polizeiaktion allgemein bekannt geworden. Der Vorgang könne strafrechtliche Relevanz erhalten – wegen Verleumdung und übler Nachrede.

Zusammenhang mit Motorradclub Mongols?

Die auch unter „Zettel-Affäre“ bekannt gewordene Durchsuchung steht laut Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen ein ehemaliges Mitglied des Motorradclubs Mongols MC. Gegen den Ex-Rocker wird wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Der Mieter des Wiekhauses ist sein Bruder. „Er wird aber nicht als Beschuldigter geführt“, sagte Zeisler. Nähere Angaben zu den Vorwürfen gegen den ehemaligen Rocker und der Durchsuchung im Wiekhaus wollte Zeisler mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht machen. Laut einem Facebook-Post des Clubs soll der Haftbefehl gegen den Ex-Rocker mittlerweile aufgehoben sein.