StartseiteRegionalNeubrandenburgTierquäler muss sich vor Gericht verantworten

Toter Hund in der Kiesgrube

Tierquäler muss sich vor Gericht verantworten

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Angebunden und zurückgelassen: Ein Hundehalter hatte keine Lust mehr auf seinen Hund und ließ ihn grausam verenden. Nun soll der 25-jährige Neubrandenburger bestraft werden.
Veröffentlicht:29.08.2014, 14:29

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Es war eine Tat von großer Grausamkeit: Im März war in einer Kiesgrube in der Oststadt ein Hund gefunden worden, der von seinem Herrchen getötet worden war. Der Schäferhundmix war einfach angebunden und zurückgelassen worden. Das Tier hatte sich selbst stranguliert und war qualvoll verendet.

Nun muss sich der mutmaßliche Täter, ein 25-jähriger Neubrandenburger, vor  dem Amtsgericht verantworten. Laut Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler hat die Staatsanwaltschaft Anklage nach Paragraf 17, Ziffer 1 des Tierschutzgesetzes erhoben. Darin heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“ Im Oktober wird die Hauptverhandlung gegen den Täter stattfinden.

Die Tat hat viele Menschen sehr bewegt – nicht nur in Neubrandenburg. Selbst aus Baden-Württemberg und Bayern meldeten sich entsetzte Tierfreunde beim Nordkurier. Die Tierschutzorganisation PETA und Privatpersonen hatten insgesamt 2500 Euro als Belohnung ausgesetzt, um den Täter zu fassen. Mit Erfolg: Durch Zeugenhinweise konnte die Polizei im April den mutmaßlichen Halter des Tieres ermitteln. Er hat die Tat gestanden. as