StartseiteRegionalNeubrandenburgVater mit krankem Kind wird das Auto abgeschleppt

Ärger auf Krankenhaus-Parkplatz

Vater mit krankem Kind wird das Auto abgeschleppt

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

In Sorge um seinen Sohn stellte ein Vater kurzerhand sein Auto illegal ab. Dann wurde er abgeschlepppt und musste mit Kleinkind auf dem Arm weit laufen.
Veröffentlicht:21.07.2017, 15:40

Artikel teilen:

Erst die Sorge ums Kind, dann die Sorge ums Auto: Eine sehr unangenehme Erinnerung hat Daniel Zimmer an seinen jüngsten Besuch im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg. Sei älterer Sohn habe an diesem Tag über Schmerzen geklagt und wegen einer Autoimmunerkrankung kaum noch laufen können, schreibt Zimmer in seiner Mail. Also machte er sich in Windeseile mit dem Jungen und seinem jüngsten, 15 Monate alten Kind, auf ins Krankenhaus.

Auf dem Klinikgelände in der Neubrandenburger Oststadt habe er allerdings zur Vormittagszeit keinen Parkplatz mehr gefunden. Er sei so besorgt und ängstlich gewesen, dass er sich nicht auf eine endlose Suche habe einlassen wollen. Also parkte er auf einem Grünstreifen in der hintersten Ecke des Parkplatzes, direkt am Zaun zum Eigenheimgebiet. „Ich dachte, hier störe ich keinen“, war sich Zimmer zwar bewusst, dass er illegal stand, aber zumindest niemanden behinderte.

Parkplatz-Betreiber sehen keinen Spielraum für Kulanz

Als Daniel Zimmer nach sechs Stunden – sein Sohn lag mittlerweile auf der Kinderstation – mit bezahltem Parkticket zu seinem Wagen zurückkam, war dieser weg. Die Klinikleitung verwies auf den externen Parkplatzbetreiber. Ein Anruf dort klärte Zimmer auf, welches Unternehmen den Wagen abgeschleppt hatte. 150 Euro wurden dafür fällig.

Das Bonhoeffer-Klinikum verweist auf Anfrage auf die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft (RSG), eine Tochter der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges) die den Parkplatz bewirtschaftet. Dort sieht man im geschilderten Fall keinen Spielraum für Kulanz. Das Unternehmen sei sich bewusst, dass ein großer Teil der Nutzer der Parkflächen des Klinikums schwere Schicksalsschläge zu verkraften habe. „Dennoch ist es für einen funktionierenden Parkraum essentiell, die Regeln der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit einzuhalten.“

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sei es der RSG nicht möglich, die rechtmäßig entstandenen Kosten eines Abschleppvorganges dem Verursacher zu erstatten.