StartseiteRegionalNeubrandenburgVerschmutztes Wasser darf nicht in den Regeneinlauf

Bußgeld droht

Verschmutztes Wasser darf nicht in den Regeneinlauf

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Wer Reste vom Autowaschen oder vom Wischen der Treppe am Straßenrand auskippt, verunreinigt öffentliche Gewässer – und riskiert ein Bußgeld.
Veröffentlicht:28.10.2016, 18:00

Artikel teilen:

Zufrieden betrachtet der Autobesitzer sein Tagwerk: Der Lack glänzt sogar im trüben Herbsttageslicht, die Türgummis sind frisch gewienert, die Armaturen staubfrei und sogar die Radkappen poliert. Dem Wischwasser im Plasteeimer ist anzusehen, was
da alles bereinigt wurde. Und nun nichts wie weg damit, mit kühnem Schwung in den nächsten Regeneinlauf.

Immer wieder fallen solche Begebenheiten auf. Mal handelt es sich um Überreste vom Autowaschen, mal um das Schmutzwasser nach dem Treppewischen, das mal eben am Straßenrand verkippt wird. Aber wohin gelangt das letztendlich? Ins Klärwerk? Oder in ein Gewässer wie den Ihlenpool? Und, wird dadurch Schaden angerichtet?

Diese Sorge ist keineswegs unbegründet, bestätigt die Kreisverwaltung: „Die Regenentwässerung dient der Ableitung des Niederschlagswassers von befestigten Flächen vor allem von Straßen, aber auch Dachflächen“, erklärt Pressesprecherin Haidrun Pergande. In der Regel gelange das Wasser aus den Regeneinläufen in ein Gewässer. Damit verunreinigen Fremdstoffe wie etwa Reinigungsmittel oder gar Farbreste folglich das Wasser von Gräben, Flüssen und Seen in der Umgebung.

Abwässer in eine, Regenwasser in andere Leitung

Derlei Einleitungen seien daher nicht erlaubt und könnten mit einem Bußgeld geahndet werden. „Abwässer mit Reinigungsmitteln gehören generell in die Schmutzwasserkanalisation“, stellt die Landkreis-Sprecherin klar. Nur so nämlich gelange das Wasser in die Kläranlage, in der es biologisch gereinigt werde.

Auch die Neubrandenburger Stadtwerke als Eigentümer des Kanalsystems in der Viertorestadt verweisen auf das Trennsystem bei der öffentlichen Entwässerung: „Das bedeutet, dass häusliche und industrielle Abwässer ins Schmutzwasserkanalnetz geleitet werden“, erklärt Unternehmenssprecherin Stefanie Symmank. Regenwasser jedoch gelange von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen ins Regenwasserkanalnetz, und verschmutztes Regenwasser führe letztlich zu einer Verunreinigung der Gewässer. 

„Das Einleiten von Schmutzwasser in die Regenkanalisation ist daher nicht gestattet und wird vom Ordnungsamt geahndet“, bekräftigen auch die Stadtwerke. Eine Kontrolle indessen sei nahezu unmöglich. Sollten Anwohner solche Verstöße feststellen, werde eine Anzeige an die Stadt empfohlen.