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Diskussion über Denkmalliste

Wie muss ein Kunstwerk sein, um Denkmal zu werden?

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

An Kunstwerken im öffentlichen Raum ist Neubrandenburg reich, doch nur 44 davon stehen unter Denkmalschutz. Diese Liste soll nun erweitert werden. Doch dafür gelten strenge Vorgaben.
Veröffentlicht:18.01.2017, 18:21

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In Neubrandenburg wird derzeit über neue Denkmäler diskutiert. Die Anerkennung eines Kunstwerks als ein Denkmal gewährt ihm eine besondere Schutzwürdigkeit. Das Rathaus weist in einer Übersicht für die Stadt 100 Werke aus, 20 allein innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Stadtmauer.

Für 44 Objekte davon gilt bereits eine Klassifizierung als Denkmal – zehn davon haben als Einzelwerke diesen Rang, 34 als Bestandteile eines Flächendenkmals, wie etwa der Kulturpark eines ist.

Zu prüfen, ob nicht für weitere Werke diese Einstufung erwirkt werden kann – dieser Aufgabe hat sich ein Gremium aus Mitarbeitern des Rathauses, der Unteren Denkmalbehörde und des Regionalmuseums angenommen. Beurteilt wurden die Kunstwerke unter anderem nach ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen, stadtgeschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung.

Als „Finalisten“ blieben schließlich ganze drei Objekte: Das „gestützte Kreuz“ im Eingangsbereich der Gedenkstätte Fünfeichen, die Gedenkplatte für Isidor Heine vor dem Nordkurier-Medienhaus und das Wandbild „Jugend – Freizeit – Lebensfreude“ am einstigen Internatskomplex in der Helmut-Just-Straße.

Weitere aussichtsreiche Werke waren durchs Raster gefallen, andere standen noch gar nicht zur Debatte und wurden zusätzlich vorgeschlagen. In den Fraktionen der Stadtvertretung soll die Auswahl nun diskutiert und bei der nächsten Zusammenkunft des Kulturausschusses im März erneut beraten werden.