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Zuverdienstgrenze für Rentner hängt vom Alter ab

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Berlin.Rentner dürfen noch etwas dazu verdienen. Wie viel unproblematisch ist,ohne dass die Rente gekürzt wird, hängt vom Lebensalter ab. Am einfachsten ...
Veröffentlicht:22.04.2013, 02:26

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Berlin.Rentner dürfen noch etwas dazu verdienen. Wie viel unproblematisch ist,
ohne dass die Rente gekürzt wird, hängt vom Lebensalter ab. Am einfachsten liegt der Fall bei solchen Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, erklärt die Deutsche Rentenversicherungs Bund.
Dann können sie so viel dazu verdienen, wie sie wollen. Die Regelaltersgrenze liegt für alle bei 65 Jahren, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden. Für Jüngere wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Für Unter-65-Jährige gelten bestimmte Zuverdienstgrenzen: Wer eine volle Altersrente bezieht, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf nur 450 Euro im Monat dazu verdienen. Liegt der Verdienst darüber, wird die Rente gekürzt: je nach Höhe des Zuverdienstes um ein Drittel, um die Hälfte oder um zwei Drittel.
Bei Teilrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Hier werden sie aber individuell berechnet. Ein Beispiel: Wer in den letzten drei Jahren vor seinem Rentenbeginn stets das Durchschnittsgehalt in Höhe von rund
2800 Euro monatlich verdient hat, kann bei einer Ein-Drittel-Teilrente rund1790 Euro (Ost) bzw. 2020 Euro (West) hinzuverdienen. Bei einer Zwei-Drittel-Teilrente können rund930 Euro (Ost)1050 Euro (West) hinzuverdient werden.