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Arbeit für 2 Mark

Arbeit für 2 Mark die Stunde nicht bestätigt

Blumenhagen / Lesedauer: 2 min

Bürger und Bürgermeister in Blumenhagen liegen im Clinch
Veröffentlicht:28.07.2001, 10:50
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Wer Sozialhilfe bekommt ist schon ganz unten. Und jetzt will uns der Bürgermeister die zusätzlich zur Sozialhilfe angewiesene Arbeit nicht einmal bestätigen. Ohne diese Bestätigung bekommen wir aber das Geld nicht; mehr noch: Uns ziehen sie sogar noch 35 Prozent der Sozialhilfe ab. Wie soll man da leben?

Auf das Geld angewiesenZiemlich sauer auf ihr Gemeindeoberhaupt in Blumenhagen sind Adelheid Blum, Marina Schmidt und Manuela Swilleins. Zum Teil seit Jahren bzw. Monaten ohne Arbeit, sind die Frauen auf das Geld vom Amt angewiesen. Jüngst erhielten sie die Aufforderung, Leistungen in der Gemeinde zu erbringen. Für die drei eigentlich kein Problem, da sie etwas zu verdienen. Allerdings, so lassen sie durchblicken: Wer geht heute noch für zwei Mark die Stunde arbeiten...? Um die zusammen 115 Mark im Monat ausgezahlt zu bekommen, müssen sie eine Bestätigung von der Gemeinde vorlegen. Zwei dieser Bestätigungen hat Blumenhagens Bürgermeister Horst Kenner unterzeichnet: die dritte jetzt nicht. Er sagte uns, das nächste Mal wolle er das Schriftstück in Schönschrift haben. Wir haben es gebracht, aber er hat es nicht unterzeichnet. Wenn er gesagt hätte, wir sollen vermerken, wo und wann wir gearbeitet haben, dann wäre es in Ordnung. Aber in Schönschrift... Die Frauen haben versucht, ihren Schein auch ohne Unterschrift im Sozialamt abzugeben erfolglos. Ohne Unterschrift fließt kein Geld und drohen Abzüge.

Herausgerissener Zettel

Über die jetzige Beschwerde ist Bürgermeister Horst Kenner erstaunt: Für Nachfolgearbeiten, unter anderem im Grünbereich, seien die Frauen angestellt. Probleme, diese Arbeiten auch zu bestätigen, habe er nicht. Mir geht es ganz einfach um die Form: Es muss ersichtlich sein, was gemacht wurde. Auf einen herausgerissenen Zettel setzte ich allerdings nicht meine Unterschrift. Es geht hier immerhin um ein Dokument, auf dessen Grundlage Geld ausgezahlt wird.