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Kampf um Kassenzulassung

Bürger machen sich für Kinderarzt stark

Neustrelitz / Lesedauer: 2 min

Der Neustrelitzer Mediziner Dr. Stefan Hoppe soll eine Zulassung für alle Krankenkassen bekommen. Die ist ihm eigentlich auch zugesagt. Es gibt aber Widerspruch.
Veröffentlicht:11.09.2014, 16:48

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Neustrelitzer Einwohner haben mehr als 1200 Unterschriften gesammelt, mit denen sie sich für die Kassenzulassung eines Kinderarztes einsetzen.Sie wollen, dass Stephan Hoppe eine Zulassung als Kinder- und Jugendarzt für alle Krankenkassen bekommt. Die einen fühlen sich in ihrer Arztwahl eingeschränkt, andere sehen sich diskriminiert, weil sie nicht privatversichert sind. Warum aber darf Stephan Hoppe nur Privatpatienten behandeln?

Hoppes haben viele Jahre in Neustrelitz praktiziert, danach arbeiteten sie von 2007/2008 bis 2012 Jahre in der Schweiz.  Es war auch ein Protest gegen die  Gesundheitspolitik in Deutschland. Die Ärzte wollten sich den auferlegten bürokratischen und aus ihrer Sicht weder patienten- noch medizinerfreundlichen Hürden nicht beugen.

„Von vornherein war klar, dass wir nur eine begrenzte Zeit in der Schweiz bleiben“, sagt Stephan Hoppe. Vor zwei Jahren ist das Ehepaar zurückgekehrt. Stephan Hoppe beantragte seine Kassenzulassung für die Kinder- und Jugendmedizin neu, bekam sie zunächst auch. Gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen wurde aber Widerspruch aus der Ärzteschaft eingelegt. Ein legitimes Rechtsmittel. Ein Berufungsausschuss tagte, die Zulassung wurde daraufhin zurückgenommen. Die kinderärztliche Versorgung sei vor Ort gesichert, so die Einschätzung damals. Stephan Hoppe arbeitet seitdem ausschließlich für Privatpatienten. „Immer wieder mussten und müssen wir Patienten, die zu uns kommen, abweisen, weil sie nicht privatversichert sind“, sagt der Neustrelitzer. Im Frühjahr hat er nun erneut eine Zulassung als Kinder- und Jugendarzt für alle Krankenkassen beantragt. Wieder ist sie ihm zunächst bewilligt worden. Wieder wurde vor Ort ärztlicher Widerspruch eingelegt.

Mit dem aktuellen Widerspruch wird sich im Oktober ein Berufungsausschuss beschäftigen, in dem drei Ärzte, drei Vertreter der Krankenkassen und zwei Patientenvertreter mitwirken. Dort werde sich zeigen, was der Widerspruch für Folgen habe. Die in Neustrelitz gesammelten Unterschriften werde der Ausschuss sicher zur Kenntnis nehmen. Wie er damit umgehen werde, ist aber Sache des Ausschusses.