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Kündigung für den kranken Ehemann

Diese Pflege ist kaum bezahlbar

Krugsdorf / Lesedauer: 2 min

Die Bundesregierung wollte mit dem neuen Pflegegesetz auch dafür sorgen, dass Angehörige ihre Lieben solange wie möglich zu Hause pflegen können. Wie beschwerlich das trotzdem ist, zeigt das Beispiel von Edda und Norbert Newsky.
Veröffentlicht:26.09.2017, 17:30

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Edda (59) und Norbert Newsky (62) hatten sich, wenn sie einmal Rentner werden, ein beschauliches Leben in ihrem kleinen Häuschen in Krugsdorf erträumt. Doch durch einen Schicksalsschlag wurde alles anders. Durch mehrere Krankheiten und nach einigen Krankenhausaufenthalten ist Norbert Newsky an Bett und Rollstuhl gefesselt. Er ist ein Pflegefall.

Nach 17 Jahren bei einem Callcenter hat Edda Newsky ihren Job gekündigt. Ihr Mann benötigt Pflege rund um die Uhr. „Meinen Mann in ein Pflegeheim zu geben, das kommt für mich nicht infrage“, sagt sie.

Von der Rente ist Edda Newsky noch einige Jahre entfernt. Doch Arbeitslosengeld bekommt sie auch nicht. Laut dem Pasewalker Arbeitsamt stehen Edda Newsky gesetzlich keinerlei Bezüge zu. Schließlich sei sie bei einer „Rund um die Uhr-Pflege“ nicht mehr vermittlungsfähig.

Die Familie verschuldet sich für ein behindertengerechtes Haus

Rund 800 Euro bekommt der Mann an Erwerbsunfähigkeitsrente. Vom Pflegegeld bleiben nach Abzug der Kosten für Hilfsmittel 545 Euro übrig. Das Geld reicht nicht aus. Jetzt steht der Umbau des Hauses an – es muss behindertengerecht werden. Die Krankenkasse übernimmt dafür immerhin 4000 Euro. Die Familie musste trotzdem noch einen Kredit in Höhe von 17.000 Euro aufnehmen.

Edda Newsky will aber nicht verzagen: Sie ist auf der Suche nach weiteren Hilfsangeboten und will sich beraten lassen. Denn ihr Mann im Pflegeheim? Das kommt nicht infrage!