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"Priorisiertes Verfahren"

Noch keine Entscheidung zu Mauretanier aus Strasburg

Strasburg / Lesedauer: 2 min

Noch gibt es keine Entscheidung in dem Asylverfahren um den Mauretanier, der mehrfach in Strasburg auffällig geworden ist. Zwar wurde ein "priorisiertes Verfahren" eingeleitet, aber viel passiert ist seitdem scheinbar nicht.
Veröffentlicht:21.06.2016, 17:18

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft weiterhin diesen Fall, teilte Kreissprecher Achim Froitzheim mit. Die Ausländerbehörde des Landkreises hatte die notwendigen Unterlagen zugesandt und um die Einleitung eines priorisierten Verfahrens gebeten. Dies sei auch geschehen. "Priorisiertes Verfahren bedeutet, dass die Akte nach oben bei der Bearbeitung kommt. Das heißt aber nicht, dass es eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen gibt", sagt Achim Froitzheim.

Der 41-Jährige halte sich nach wie vor in Strasburg auf. Warum die Prüfung des Falles so lange dauert, konnte der Kreissprecher nicht sagen. Nach seinen Angaben wurde der 41-Jährige zu einer Anhörung in die Außenstelle des Bundesamtes geladen.

Entscheidungen nicht vorgreifen

Laut Asylgesetz entscheidet das Bundesamt über Asylanträge, es ist zudem für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig und informiert darüber unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde des Landeskreises. Dieser wiederum ist es rechtlich nicht möglich, in einem beschleunigten Asylverfahren, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit seinen Verfahrensweisen und Entscheidungen vorzugreifen.

Der 41-jährige Mauretanier ist in Strasburg bereits mehrfach auffällig geworden. Zuletzt hatte er Ende April auf dem Markt in Strasburg Bürger belästigt und aggressiv um Geld angebettelt. Der 41-Jährige war dabei erneut stark alkoholisiert. In einem anderen Fall zuvor hatte er eine 16-Jährige bedrängt. Ende Februar randalierte der Mauretanier im Strasburger Aldi-Markt ebenfalls betrunken und ging auf einen Kunden mit einer zerbrochenen Weinflasche los, bis Bürger ihn stoppten.