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Vogelgrippe

Stallpflicht auch für Störche vom Pflegehof?

Papendorf / Lesedauer: 1 min

Wegen der Vogelgrippe müssen private Tierhalter ihre Hühner, Enten und Gänse einstallen. Aber was macht der Storchenhof in Papendorf mit seinen Tieren? Müssen die auch eingesperrt werden?
Veröffentlicht:03.12.2016, 07:55

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Neun Störche sind wegen der im Land grassierenden Vogelgrippe derzeit in den zwei Volieren des Vereins Storchenpflegehof Papendorf untergebracht. Vier davon sind Dauerpflegefälle. „Eine Anweisung brauchten wir für die Einstallung nicht. Ein Anruf beim Veterinäramt hat ausgereicht. Es war ja klar, dass wir die Störche einstallen müssen. Das war vor zwei Jahren nicht anders“, erklärt Jens Krüger.

Vier Volieren und notfalls das Eulenhaus würden für die Störche zur Verfügung stehen. Platz, den der Vereinschef für ausreichend hält. „Natürlich wollen sie lieber ins Freie. Da fühlen sie sich einfach wohler. Aber die Störche vertragen sich auch in den Volieren. Sie verhalten sich relativ ruhig“, sagt Jens Krüger.

Ganz anders übrigens als Strauße. Daher haben ein Züchter aus Canzow und einer aus Blankensee eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese erhielt aber nur der Züchter aus Blankensee.