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Entsetzliches Verbrechen

Mann soll Freundin missbraucht, erstickt und vergraben haben

Rostock / Lesedauer: 3 min

Hilfloses Kopfschütteln bei Prozessbeobachtern im Landgericht Rostock: Einem 35-Jährigen wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin vergewaltigt und Wochen später getötet zu haben. Der Mann war als psychisch kranker Straftäter bereits im Maßregelvollzug gewesen.
Veröffentlicht:02.12.2014, 13:50
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Für eine tödliche Würgeattacke auf seine langjährige Freundin muss sich ein 35-Jähriger seit Dienstag vor dem Landgericht Rostock verantworten. Mehrere Tage nach der Tat im Februar vergrub der Rostocker die Leiche der Frau nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nahe der Stadtautobahn bei Lichtenhagen in einem Wäldchen. Er ist wegen Totschlags und mehrfacher Vergewaltigung angeklagt.

Die Anklage warf dem Mann am Dienstag vor, die 32-jährige Frau, mit der er fünf Jahre lang zusammengelebt hatte, bereits am Silvesterabend gewürgt und vergewaltigt zu haben. Zwei Tage später hatte das Amtsgericht einen Haftbefehl erlassen, der Freund kam in Untersuchungshaft. Als er sich per SMS bei der Frau entschuldigt und sie ihm verziehen hatte, wurde er aus der Haft entlassen. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft lagen keine weiteren Gründe für eine Inhaftierung vor. Die Frau habe auch gesagt, dass sie keine Angst vor ihm habe und weiter mit ihm zusammenleben wolle.

Leiche lag fünf Tage in seiner Wohnung

Anfang Februar kam es in der Wohnung der 32-Jährigen aber laut Anklage zum Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte die Frau mit einem Kissen erstickt haben soll. Fünf Tage später habe er sie in Plastiksäcke und einen Teppich gewickelt und etwa 600 Meter von der Wohnung entfernt im Wald vergraben. Es habe sich bereits ein stechender Geruch entwickelt.

Mitte März soll der 35-Jährige dann eine weitere Frau mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Wegen dieser Tat kam er erneut in Untersuchungshaft. Dort gestand er nach früheren Angaben seiner Anwältin auch die Tötung. Anschließend habe er die Polizei an den Ort geführt, an dem die Leiche vergraben war. Die Anwältin kündigte an, dass ihr Mandant sich am zweiten Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußern werde.

Bereits sieben Jahre im Maßregelvollzug

Wegen Vorstrafen war der Mann schon von 2002 bis 2009 im sogenannten Maßregelvollzug. Dabei geht es um die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern zum Schutz der Bevölkerung und zur Therapie der Betroffenen. Diese Behandlung verlief nach damaligen Worten des Staatsanwalts positiv, so dass sie außer Vollzug gesetzt werden konnte. In der anschließenden Führungsaufsicht hätten sich keinerlei Anhaltspunkte für eine erneute Straftat ergeben. Der Mann lebte alleine in Lichtenhagen, erhielt Sozialhilfe und hatte keine Arbeit.

Nach der Aufklärung der Verbrechen Anfang April hatte Oberstaatsanwalt Andrés Ritter gesagt, dass bei der Entlassung des Mannes aus der Untersuchungshaft keine Gefahr der Tatwiederholung absehbar war. "Für uns ist das ebenso bedrückend und unverständlich, dass sich so eine Entwicklung ergeben hat."