StartseiteRegionalUckermark58-Jähriger landet wegen fünf Euro vor Gericht

Teure Fleischdosen

58-Jähriger landet wegen fünf Euro vor Gericht

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Ein Uckermärker wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Als Hartz-IV-Empfänger habe er sich die entwendeten Fleischdosen im Wert von fünf Euro nicht leisten können. Dafür musste sich der Mann jetzt vor Gericht verantworten.
Veröffentlicht:17.04.2017, 15:04
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Landet man wirklich vor dem Richter, nur weil man im Laden Dinge für ein paar Euro geklaut hat? Wer bislang glaubte, dass solche sogenannten Bagatelldelikte gar nicht erst zur Anklage kommen, der dürfte sich getäuscht sehen. Auch ein 58-jähriger Uckermärker musste dieser Erfahrung jüngst machen.

Es ist schon eine Weile her, dass besagter Mann das Gedränge in einem Einkaufsmarkt ausnutzte, um sich schnell ein paar Fleischdosen in die Jackentasche zu stecken. Sein Pech war allerdings, dass das Geschehen nicht unbemerkt blieb – ein Ladendetektiv hatte ihn dabei beobachtet. Als der Mann den Kassenbereich verlassen hatte, flog die Sache auf und die billige Einkaufstour des Uckermärkers war gescheitert.

Motiv gibt Richter Rätsel auf

Einige Monate später musste er sich vor dem Strafrichter wegen Diebstahls verantworten. Und das wegen 4,99 Euro Warenwert. "Es war mein Fehler. Aber das habe ich doch schon alles bei der Polizei zugegeben", sagte der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung.

"Warum haben sie denn die Sachen gestohlen?", wollte der Richter wissen. "Na, um mir einen Vorteil zu verschaffen", antwortete der Angeklagte. Vom Hartz-IV-Geld, was er erhalte, könne er sich eben nicht viel leisten. Er hätte auch nicht genug Geld zum Bezahlen dabei gehabt. Es reichte nur für Brot, und dass habe er an der Kasse bezahlt, so seine Argumentation. "Aber die Strafe für den Ladendiebstahl, die sogenannte Fangprämie in Höhe von 100 Euro, haben sie doch auch bezahlen müssen?", fragte der Staatsanwalt nach. "Ja, das Geld habe ich dann von zu Hause geholt", erklärte der Sünder.

Letzte Chance auf Strafbefehl

"Vor einem Jahr haben sie doch auch schon mal gestohlen", hakte der Ankläger nach. Die Strafe habe er aber bezahlt, das sei alles erledigt, antwortete der Gefragte. "Das schon, aber sie bleibt aktenkundig, und deshalb sitzen wir ja heute hier", so der Ankläger. Denn für ein paar Euro trifft man sich eigentlich nicht vor Gericht, da reiche ein Strafbefehl aus, klärte der Jurist auf.

Dennoch waren sich die Juristen einig, im konkreten Fall kein Urteil fällen zu müssen. Letztmalig komme eine Verfahrenseinstellung gegen 150 Euro Geldauflage in Betracht. Das akzeptierte der Angeklagte, der nun alles in allem einen stolzen Preis für ein paar Fleischdosen berappen musste.