StartseiteRegionalUckermark„Asylanten-Skandal“ entpuppt sich als Nonsens

Anonymes Schreiben hinterfragt

„Asylanten-Skandal“ entpuppt sich als Nonsens

Prenzlau / Lesedauer: 3 min

Kassieren ausländische Hilfeempfänger monatlich über 2200 Euro mehr als deutsche Familien? Das behauptet ein Pamphlet, welches in der Region kursiert. Wir haben in der Kreisverwaltung nachgefragt, was es damit auf sich hat.
Veröffentlicht:24.03.2014, 17:34

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Ist es wirklich so leicht, den Volkszorn zu entfachen? Es ist. Jüngstes Beispiel dürfte ein Schreiben unbekannter Herkunft sein, das zurzeit in unserer Region die Runde macht und vielerorts für Empörung sorgt. Es wird seit Monatsbeginn offenbar übers Internet rasant verbreitet. Und mittlerweile kursieren auch schon unzählige Ausdrucke von dem Pamphlet, das den Titel „Skandal!!!“ trägt. In dem Papier, das sich auf dem ersten Blick keinem Urheber zuordnen lässt, wird unter anderem behauptet, dass „Asylanten neben Hartz IV zusätzlich 2262,50 Euro monatliche Eingliederungshilfe erhalten und so auf über 4000 Euro monatlich für eine vierköpfige Familie kommen.“

Dann noch eine Schlagzeile, die dann schon klarer eine Gesinnung des Verfassers vermuten lässt: „Deutsche werden zu Menschen zweiter Klasse im eigenen Land.“

"Auflistung stimmt hinten und vorne nicht"

Der Uckermark Kurier hat besagte „Rechnung“ der zuständigen Amtsleiterin im Landkreis Uckermark zur Prüfung vorgelegt und ein klares „Nonsens“ zur Antwort bekommen. Diese Auflistung stimme hinten und vorne nicht, sagt Annette Nitschmann. Selbst die Regelbeträge seien falsch benannt. „Das hier sind die alten von 2013“, vermutet sie. In Rücksprache mit der Ausländerbehörde erklärte Nitschmann, dass Asylbewerber seit zwei Jahren in den Bezügen den Sozialhilfe- und SGB II-Empfängern angepasst seien. Es gab und gebe aber weder monatliche Bonuszahlungen für Asylbewerber noch einen extra Topf für diese Klientel, um sie besser zu stellen.

Eingliederungshilfen nur in Ausnahmefällen

Das SGB XII (Sozialhilfe) sehe zwar auch sogenannte Eingliederungshilfen vor, aber diese stehen Asylbewerbern nur in Ausnahmefällen zu. Dabei handele es sich, so die Behördenvertreterin, um Leistungen, die unter anderem für die Wiedereingliederung von Behinderten erbracht würden. Ganz wichtig aber sei, so Nitschmann, die Feststellung, dass dieses Geld bis auf klar definierte Ausnahmen in Form des persönlichen Budgets nie direkt ausbezahlt werde, sondern direkt an die Leistungserbringer wie Firmen oder Heime gehe. Ähnlich verhält es sich mit den Kosten für die Unterkunft. Asylbewerber, die im Heim leben, sehen von diesem Geld nichts.

Der Landkreis hat Verträge mit dem Heim geschlossen, nicht mit den einzelnen Bewohnern. Von einer Besserstellung – verglichen mit Deutschen – könne also überhaupt keine Rede sein, widersprach Annette Nitschmann dem Inhalt des Schreibens aufs Energischste.