StartseiteRegionalUckermarkEssengeld-Urteil liegt schwer im Magen

Klärungsbedarf zwischen Eltern und Stadt

Essengeld-Urteil liegt schwer im Magen

Prenzlau / Lesedauer: 2 min

Wochenlang diskutierten Eltern und Stadt  über die Höhe der Verpflegung in den städtischen Kitas. Inzwischen hat ein Gericht entschieden: Die Stadt Prenzlau hat zu viel kassiert. Aber eine Rückerstattung bekommt noch lange nicht jeder.
Veröffentlicht:18.02.2015, 05:00

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Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Stadt zu viel Essengeld in den Kitas in ihrer Trägerschaft genommen hatte. Durch das direkte Kassieren durch den Lieferanten, hätten Eltern mit 3,04 Euro den gesamten Essen-Preis bezahlt. Zulässig ist aber nur eine Höhe bis zur sogenannten ersparten Eigenaufwendung. Das ist der finanzielle Aufwand den Eltern haben, wenn sie den Kindern zu Hause ein Mittag zubereiten.

Klärungsbedarf gibt es auf beiden Seiten. Am Mittwoch ab 19 Uhr lädt die Stadt daher zum Thema Essengeld die Eltern von Kindern, die in der Kita Freundschaft betreut werden, in die Aula der Grabowstraße 2 ein. Auch andere Eltern können teilnehmen. Bisher haben nach Angaben der Kämmerei der Stadt nur 121 Eltern Anträge auf Rückerstattung gestellt. Die Höhe liegt bei 155 022 Euro. Betreut werden in den städtischen Kitas aber 1237 Kinder.

Urteil hat keinen Grundsatzcharakter

Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht zulässig. Die Stadt kann die Zulassung einer Berufung beantragen, wenn sie ernsthafte Zweifel am Urteil hat. Allerdings muss das Oberverwaltungsgericht dies nachvollziehen können. Und das Urteil gilt nur für den, der es erstritten hat. Die Rückerstattung gilt in der Höhe, wie sie beantragt wurde, also alles was über 1,70 Euro bezahlt wurde. Aber nur für den beantragten Zeitraum ab dem 6. Januar 2014. Alle anderen betroffenen Eltern müssten die Rückerstattung gleichfalls einklagen.