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Babyserie

Teil 10: Gut betreut durch den Tag in MV

Ratgeber / Lesedauer: 8 min

Spätestens wenn das Elterngeld ausläuft, ist für viele Eltern die schöne Zeit mit dem Kind zu Hause vorbei: Dann ruft die Arbeit wieder. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie das Kind in dieser Zeit betreut werden soll. In der Regel entscheiden sich die Eltern entweder für einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter, die in der Fachsprache Tagespflegeperson genannt wird. Doch wie kommen Eltern an einen entsprechenden Platz? Und was ist, wenn in der Wunscheinrichtung bereits alle Plätze vergeben sind? Sylvia Kuska hat die Hintergründe, die in Mecklenburg-Vorpommern gelten, zusammengetragen.
Veröffentlicht:24.06.2013, 16:31
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 Tagesmutter oder Krippe – welche Betreuung ist die richtige für mein Kind?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. In die Entscheidung fließen meistens mehrere Aspekte ein. Soll es in einer kleinen Gruppe und einem sehr häuslichen Rahmen betreut werden, in der die Betreuungsperson besonders individuell auf das Kind eingehen kann, so fällt die Wahl vermutlich auf eine Tagesmutter. Legen Eltern Wert darauf, dass es von möglichst vielen anderen Kindern umgeben ist, wird wohl eher eine Kita infrage kommen.

Gerade bei Berufstätigen werden sicher auch die Öffnungszeiten eine Rolle bei der Entscheidung spielen. Wer täglich darauf angewiesen ist, dass die Einrichtung auch nach 17.30 oder 18 Uhr noch geöffnet hat, wird es schwerer haben, eine Tagesmutter zu finden.  Diese wiederum ist aber unter Umständen auch einmal bereit, das Kind von zu Hause abzuholen oder  es in besonderen Situationen mal abends oder am Wochenende zu betreuen.

Im Blick haben sollten Eltern auch, ob  es feste Schließzeiten gibt. Wie kann das Kind betreut werden, wenn die Tagesmutter Urlaub macht? Gibt es eine Vertretung? Und was ist, wenn sie mal krank wird – was sich anders als beim Urlaub vorher nicht planen lässt? In Kitas übernehmen in der Regel andere Erzieher so lange die Gruppen. Gleichwohl machen aber auch viele Kindertagesstätten im Sommer Betriebsferien und stellen Eltern mitunter vor ein Betreuungsproblem. Nicht zuletzt kommt es vielen Eltern außerdem auf bestimmte pädagogische Ansätze an, die am Ende für oder gegen eine Tagesmutter oder Kita sprechen.

Wie können sich Eltern einen Platz bei einer Tagesmutter oder Krippe sichern?

„Eltern, die ihr Kind zu einer bestimmten Krippe oder Tagesmutter bringen wollen, erkundigen sich am besten direkt vor Ort, ob noch Plätze frei sind“, empfiehlt Silke-Maria Preßentin, Sprecherin des Landessozialministeriums.

Ist ein Platz frei, führt der nächste Weg ins Jugendamt. Dort müssen sich die Eltern bescheinigen lassen, dass sie – zum Beispiel aufgrund ihrer beruflichen und sozialen Situation – Anspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz haben. Dazu müssen sie in der Regel ihren Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die Arbeitszeiten hervorgehen, vorlegen. Mitunter können weitere Unterlagen notwendig werden.

Damit der freie Platz in der Zwischenzeit nicht vergeben wird, reservieren viele Krippen ihn für ein paar Tage, um die Formalitäten zu klären. Mit der Bescheinigung vom Jugendamt geht es zurück zur Krippe oder Tagesmutter, damit die Verträge fertig gemacht werden können. Wer keine Wunscheinrichtung hat, kann auch gleich zum Jugendamt gehen und sich danach nach einer Krippe oder Tagesmutter umsehen.

Wie früh sollte man sich um einen Betreuungsplatz kümmern?

„So früh wie möglich“, sagt Silke-Maria Preßentin. Das gelte vor allem dann, wenn man eine ganz bestimmte Krippe oder Tagespflegeperson im Auge hat. Denn: Gerade bei Einrichtungen, die sehr begehrt sind, gibt es häufig Wartelisten.

Können Eltern auf einer bestimmten Einrichtung bestehen?

Nein. Wenn die Wunscheinrichtung keinen Platz frei hat, müssen sich Eltern Alternativen suchen – auch wenn diese dann gegebenenfalls weiter weg von zu Hause liegen oder ein anderes inhaltliches Konzept verfolgen. Auch pauschale Grenzen, welche Entfernungen zumutbar sind, gibt es nicht. Im Gegenteil: Eltern sind nicht verpflichtet, ihre Kinder in der Stadt oder Gemeinde, in der sie wohnen, betreuen zu lassen. „Viele Pendler, die von außerhalb kommen und in Städten wie Schwerin oder Rostock arbeiten, suchen sich häufig auch dort ihren Betreuungsplatz“, sagt Silke-Maria Preßentin.

Was verbirgt sich hinter den Begriffen Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplatz?

„Sie umschreiben den Umfang der Betreuung“, sagt Ministeriumssprecherin Silke-Maria Preßentin. Bei einem Ganztagsplatz sind es maximal zehn Stunden täglich, halbtags vier und bei einem Teilzeitplatz sechs Stunden. Daraus ergeben sich 50, 20 bzw. 30 Wochenstunden.

Wer entscheidet, welchen Platz ein Kind bekommt?

Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie. Dafür spielt die berufliche und soziale Situation der Eltern eine entscheidende Rolle. Wer voll berufstätig ist, erhält in der Regel einen Ganztagsplatz. Kinder aus sozial benachteiligten Familien haben Anspruch auf einen Teilzeitplatz. Wer arbeitslos ist, wird ebenfalls einen Teilzeitplatz erhalten. „Halbtagsplätze sind dagegen eher die Ausnahme“, sagt Silke-Maria Preßentin. Wenn, dann nutzen ihr zufolge vor allem Kinder von Hausfrauen dieses Stundenkontingent.

Wichtig: Der Anspruch kann sich im Laufe der Zeit auch ändern, zum Beispiel wenn ein Elternteil arbeitslos wird oder wenn Nachwuchs ins Haus steht. Dann steht dem Kind unter Umständen nicht länger ein Ganztags-, sondern nur noch ein Teilzeitplatz zu.

Können Eltern die Wochenstunden beliebig aufteilen?

Wenn es die familiäre Situation erfordert, ist das möglich. Bei einem Teilzeitplatz, beispielsweise, können die 30 Wochenstunden auch auf drei oder vier Tage verteilt werden. „Das sollten Eltern dann immer im Einzelfall mit der Einrichtung absprechen“, sagt Silke-Maria Preßentin. „Wichtig dabei ist, dass die vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit nicht überschritten und das Kind nicht regelmäßig länger als zehn Stunden in der Einrichtung ist.“

Können sozial schwache Eltern einen Zuschuss beantragen?

Ja. Dafür muss man sich ans Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall kann sich der Elternbeitrag reduzieren oder sogar ganz entfallen. Die Kosten übernimmt dann das Jugendamt.

Haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren?

Den haben in MV nur Kinder von sozial benachteiligten Eltern. Ihnen steht eine Betreuung von mindestens 30 Stunden pro Woche zu. Alle anderen Kinder unter drei Jahren haben keinen gesetzlichen Anspruch. Das Gesetz zur Kindertagesförderung MV sieht aber vor, dass den Bedürfnissen von Eltern, die berufstätig, arbeitsuchend oder in Ausbildung sind, vorrangig Rechnung getragen wird. Erfahrungsgemäß seien aber genügend Plätze für alle Kinder da, heißt es aus dem Ministerium – wenn auch nicht zwingend in der Wunscheinrichtung. Im August 2013 wird eine bundesrechtliche Neuregelung in Kraft treten. „Dann haben bundesweit alle Kinder ab einem  Jahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern“, sagt Silke-Maria Preßentin.

Erlischt der Anspruch auf einen Ganztagsplatz, wenn sich bei einer Familie Nachwuchs eingestellt hat?

Das kann passieren. Wenn die Frau in Mutterschutz geht, ändert sich damit auch die familiäre Situation, die für das ältere Geschwisterkind einst einen Ganztagsplatz begründete. Deshalb kann daraus, wenn das ältere Geschwisterkind bereits ein Kindergartenkind ist, ein Teilzeitplatz werden. Ist das ältere Geschwisterkind noch ein Krippenkind, kann der Platzanspruch laut Ministerium unter Umständen sogar ganz wegfallen. „Hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an“, sagt Silke-Maria Preßentin. „Wenn es die Familiensituation nicht zulässt, die wegfallenden Betreuungsstunden auszugleichen – beispielsweise weil es der Mutter nicht gut geht und der Vater arbeiten muss – kann man beim Jugendamt beantragen, auch weiterhin einen Ganztagsplatz zu erhalten.“ Die Entscheidung darüber obliegt letztlich aber dem Amt.

Wenn der Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung erlischt, ergibt sich für Familien vielfach ein Zeitproblem. Sie bemängeln, dass die Teilzeitplätze einem geregelten Rhythmus zuwider laufen. Denn: Sie sind vielfach auf 8 bis 14 Uhr begrenzt. Die frühe Abholzeit sei aber mit einem Baby, das ja ebenfalls Mittagsruhe hat, kaum einzuhalten, so der Vorwurf betroffener Eltern. Auch in diesen Fällen empfiehlt das Ministerium, die Erzieher anzusprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Weshalb sind die Elternbeiträge bei Tagesmüttern geringer als bei Krippen?

Das hat verschiedene Gründe. „Tagespflegepersonen haben in der Regel einen geringeren Investitionsbedarf. Sie müssen zum Beispiel keine große Einrichtung unterhalten, haben also geringere Kosten für Dinge wie Strom, Wasser, Heizung. Außerdem haben sie viel geringere Personalkosten“, umreißt Silke-Maria Preßentin einige Ursachen für die Unterschiede bei den Elternbeiträgen.

Wer bestimmt, wie hoch die Elternbeiträge sind?

„Die Jugendämter verhandeln mit jedem Kita-Träger über die Beiträge für jede einzelne Kita“, sagt Silke-Maria Preßentin. Dabei listet die Einrichtung auf, welche Kosten zum Beispiel für Personal, Heizung, Ausstattung etc. anfallen. Die Höhe – und damit auch die der Elternbeträge – hängt unter anderem von der Größe der Einrichtung sowie dem pädagogischen Ansatz und damit verbundenen personellen und sachlichen Aufwand ab und kann deshalb von Einrichtung zu Einrichtung variieren – auch innerhalb eines Trägers.

Die Kosten werden dann, vereinfacht gesagt, auf den jeweiligen Platz heruntergerechnet. So kommt ein bestimmter Preis für einen Platz heraus, der nach festgelegten Vorgaben unter dem Land, dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, der Gemeinde und den Eltern aufgeteilt wird. „Im Landesdurchschnitt kostet ein Krippenplatz in diesem Jahr insgesamt 742 Euro, es gibt jedoch erhebliche Unterschiede“, sagt Silke-Maria Preßentin.