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Behörden-Panne

Pass-Probleme sind das Risiko des Reisenden

Karlsruhe / Lesedauer: 3 min

Für Urlauber ist es der Alptraum: Eine Familienreise nimmt gleich am Flughafen ein jähes Ende. Die Pässe scheinen zwar in Ordnung – sind es aber nicht. Bleibt die Frage: Lebensrisiko oder „höhere Gewalt“?
Veröffentlicht:16.05.2017, 18:33
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Zwei Wochen durch die USA soll die Reise gehen. Aber am Frankfurter Flughafen ist für die Familie aus der Nähe von Nürnberg Schluss – mit den Papieren stimmt etwas nicht. Die Pässe von Mutter und Tochter seien als gestohlen gemeldet, informieren die Polizisten. Aber wie kann das sein? Beide halten ihre neuen Reisepässe doch in der Hand. Gleich nach dem Buchen ordnungsgemäß beim Amt beantragt, rechtzeitig abgeholt. Und jetzt das.

Fast auf den Tag genau vier Jahre später beschäftigt der ins Wasser gefallene Pfingsturlaub den Bundesgerichtshof (BGH). Inzwischen ist klar, dass der Familie eine Behörden-Panne zum Verhängnis wurde.

Die Bundesdruckerei wartet 2013 vergeblich auf eine Eingangsbestätigung der Gemeinde – kurzerhand landen die Pässe auf der Fahndungsliste.

4150 Euro für einen Urlaub, der nicht stattfand

Ein Routine-Vorgang: „Alle hoheitlichen Dokumente, deren Zustellung beim Bürgeramt sich unverhältnismäßig verzögert, werden umgehend gesperrt und in die Sachfahndung der Polizei aufgenommen“, teilt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit.

Zahlen dazu hat er nicht. Ließe sich so etwas nicht am Telefon aufklären? „Eine telefonische Nachfrage kann aus Sicherheitsgründen die schriftliche Zustellbestätigung über den Versand-Logistiker nicht
ersetzen.“

Für die Familie ist das kein Trost. 4150 Euro hat die Reise alles in allem gekostet. Unmittelbar vor Antritt sind die Stornogebühren so hoch, dass der Veranstalter nur gut 1000 Euro erstattet. Ein stolzer Preis für ein höchst ärgerliches Missgeschick, auf das sie nicht den geringsten Einfluss hatten, finden die Urlauber – und klagen.

Dem gesunden Gerechtigkeitssinn nach müsste wohl die Gemeinde den Schaden ersetzen. Oder eben die Bundesdruckerei, je nachdem, wo am Ende der Fehler lag. Vertragspartner ist aber der Reiseveranstalter, mit ihren Ansprüchen müssen sich die Urlauber zuerst an ihn wenden. Ihn trifft an der Pass-Panne zwar auch keine Schuld. Aber hier kommt im Reiserecht eine Besonderheit ins Spiel: die „höhere Gewalt“.

Was genau am Pass falsch ist, ist rechtlich irrelevant

Bei höherer Gewalt liegt also das Risiko nicht beim Veranstalter und auch nicht bei den Reisenden, bekommen die Bucher den vollen Preis zurück. Ein Erdbeben, plötzliche politische Unruhen, eine Flutkatastrophe – all das kann die schönsten Urlaubspläne völlig überraschend zunichte machen.

Pech haben Reisende allerdings, wenn das Unglück ihrer persönlichen Sphäre zuzuordnen ist. Wer kurz vor Abflug ernsthaft krank wird oder auf dem Weg zum Flughafen einen Unfall hat, bleibt ohne Versicherung auf den Stornokosten sitzen.

Wie aber verhält es sich mit einem zur Fahndung ausgeschriebenen Reisepass? Risiko des Reisenden oder „höhere Gewalt“? Der BGH entscheidet die Frage am Dienstag zum Nachteil der Urlauber: Für seine Ausweispapiere ist jeder selbst verantwortlich. Was mit dem Pass nicht stimmt, spielt für die rechtliche Würdigung keine Rolle.

Die Familie aus Franken will sich trotzdem nicht geschlagen geben. Schon vor dem Urteil hat ihr Anwalt Thomas Pompe angekündigt: Klappt es vor dem BGH nicht, wollen die Urlauber weiterkämpfen – und als nächstes die Gemeinde in Anspruch nehmen.

Az. X ZR 142/15