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Mehr Rechte für Selbstbucher

Urlaub aus dem Internet bald nicht mehr benachteiligt

Brüssel / Lesedauer: 2 min

Das EU-Parlament will mit neuen Regelungen vor allem Selbstbucher via Netz deutlich besser stellen.
Veröffentlicht:12.03.2014, 17:33

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Der Ärger begann wenige Wochen vor dem Abflug in die schönste Zeit des Jahres. Völlig unerwartet meldete sich der Reiseveranstalter mit einer nachträglichen Preisanhebung. Begründung: Die Airline hatte inzwischen den Kerosinzuschlag erhöht. Aus der Billigreise war ein teures Vergnügen geworden.

Das Europäische Parlament will jetzt solchem Treiben ein Ende setzen. „Wenn der Reiseanbieter Preiserhöhungen Dritter durchreichen will, sollte der Verbraucher das Recht haben, die Buchung ohne Zusatzkosten zu stornieren und sein Geld zurückzubekommen“, sagte der CDU-Europa-Abgeordnete Hans-Peter Mayer am Mittwoch in Straßburg. Einzige Bedingung: Der Nachschlag muss mehr als acht Prozent des Reisepreises betragen.

120 Millionen Reisen im Netz gebucht

Das ist nur ein Detail der neuen EU-Regelungen für Pauschalreisende und Urlauber, die sich ihre Ferien selbst am Computer per Mausklick zusammengestellt haben. Deren Zahl wächst seit Jahren. Im Vorjahr waren es in der gesamten Union bereits 120 Millionen. Die wenigsten wissen, dass die gängigen Reiseportale dabei lediglich als Vermittler auftreten. Sollte bei Flug, Hotel oder Mietwagen etwas schiefgehen, müssen sie bisher nicht für die Folgen aufkommen.

Solche so genannten Bausteinreisen via Expedia, Opodo oder anderen sollen künftig unter die Regelungen der EU-Richtlinie fallen, die nun nach 24 Jahren zum ersten Mal angepasst wird. Wichtigster Grundsatz: Reise-Vermittler sind gegenüber dem Kunden künftig voll verantwortlich und können deshalb auch für Abweichungen von den zugesagten Leistungen haftbar gemacht werden.

Neue Ansprüche für Urlauber bei Verspätungen

Vor Reiseantritt haben der Veranstalter oder der Vermittler dem Verbraucher zudem eine Aufstellung zu überlassen, die alle Ansprechpartner und Verantwortlichen für die einzelnen Buchungen auflistet sowie die Kosten inklusive aller Zusatzgebühren nennt.

Die an einer Reise beteiligten Unternehmen müssen sich künftig auch mehr anstrengen, um eine reibungslose An- und Abfahrt zum Urlaubsort sicherzustellen. So billigten die Abgeordneten den Touristen Regressansprüche zu, sollte sich ein Flug mehr als drei Stunden verspäten. Falls eine pünktliche Heimreise wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher“ Umstände nicht möglich ist, hat der Reiseveranstalter ein Hotel der gebuchten Kategorie zur Verfügung zu stellen.

Das Europäische Parlament muss seine Beschlüsse nun noch mit den Mitgliedstaaten abstimmen. Bisher wird damit gerechnet, dass die Neuregelungen Mitte oder Ende 2015 in Kraft treten.