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Kleingartenverein

Erholen oder gärtnern - das ist hier die Frage

Templin / Lesedauer: 1 min

Muss der Spielhausturm jetzt wieder weichen? Junge Kleingärtner erleben nach ihrem Start eine böse Überraschung: Sie dürfen längst nicht all das errichten, was Gartennachbarn rechts und links von ihnen schon haben. Warum?
Veröffentlicht:27.09.2016, 06:00

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In der Templiner Kleingartenanlage "Erholung" rumort es. Immer wieder gibt es Wünsche nach neuen baulichen Anlagen: den Spielturm für Kinder, der die 1,25 Meter Höhe übersteigt; das Planschbecken, das mehr als die erlaubten 12 Quadratmeter Fläche misst; das Kleingewächshaus, das über 2,20 Meter hinausragt; den Gartenteich, der mehr als 10 Quadratmeter Fläche umfasst.

Doch was nicht schon zu DDR-Zeiten entstand, darf nicht einfach so ohne Genehmigung in einem bundesdeutschen Kleingarten neu entstehen und schon gar nicht Maximalmaße übersteigen. Und dann soll auch noch auf mindestens einem Drittel der Flächen gegärtnert werden, Obst und Gemüse wachsen.

Der Vereinsvorstand will hart bleiben, fürchtet bei einer Ausnahme eine Antragskette ohne Ende und letztlich den Verlust der gärtnerischen Gemeinnützigkeit. Ein junges Kleingärtner-Ehepaar ärgert sich über so viele Restriktionen und meint: Die Zeiten haben sich doch geändert und auch die Gründe, weshalb junge Familien einen Kleingarten haben wollen.