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Für Hilfsbereitschaft mit Knöllchen belohnt

Templin / Lesedauer: 2 min

„Ich finde das ungerecht, ich wollte doch nur helfen“, sagt Sieglinde Pagel und hält ein Knöllchen hoch. Das hat die Templinerin bekommen, als sie in ...
Veröffentlicht:14.05.2013, 02:29

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„Ich finde das ungerecht, ich wollte doch nur helfen“, sagt Sieglinde Pagel und hält ein Knöllchen hoch. Das hat die Templinerin bekommen, als sie in der vergangenen Woche ihr Auto in der Fischerstraße abgestellt hat. „Ich unterstütze regelmäßig eine gehbehinderte Bekannte, die in der Oberen Mühlenstraße wohnt. Und hier war der am nächsten gelegene Platz, um das Auto abzustellen. Alles andere wäre für eine Gehbehinderte doch zu weit“, schüttelt Frau Pagel ratlos den Kopf. Auch selbst ist die krebskranke Frau alles andere als fit. Über diesen Sachverhalt hat sie das Ordnungsamt der Stadt informiert. Ihrer Bitte, in diesem Fall von einem Verwarngeld abzusehen, sei Amtsleiterin Uta Stahlberg jedoch nicht nachgekommen. Auch die Frage von Sieglinde Pagel zur Höhe des Verwarngeldes sei nach diesem Gespräch offen geblieben. Das Knöllchen weist eine Summe von 20 Euro aus für eine Ordnungswidrigkeit mit der Nummer 112402. Der „Auszug aus dem Tatbestandskatalog“ auf der Rückseite sagt aus, dass es sich dabei um „verbotswidriges Parken auf dem Gehweg“ handelt – ein Vergehen, das mit 15 Euro geahndet wird. Und nicht mit 20.

„Für mich als HartzIV-Empfängerin ist das ein gewaltiger Unterschied. Wenn ich schon bezahlen muss, dann möchte ich, dass das geklärt wird“, wendet sie sich hilfesuchend an unsere Redaktion. Wir fragten bei Viola Heller vom Ordnungsamt nach. Sie bestätigt, dass Ordnungswidrigkeit und Verwarngeld offensichtlich nicht zusammenpassen. „Entweder, es war Parken in der zweiten Reihe, für das in der Tat 20 Euro fällig werden – dann ist eine Ziffer falsch. Oder Frau Pagel stand tatsächlich auf dem Gehweg, dann sind es nur 15 Euro.“ Sie versichert, den Sachverhalt mit dem Außendienstkollegen zu klären und bittet Frau Pagel, sich noch einmal im Ordnungsamt zu melden. Sie rät der hilfsbereiten Frau, künftig den Parkplatz in der Heinrich-Heine-Straße zu nutzen: „Da gibt es viele Parkplätze und bis in die Obere Mühlenstraße ist es nicht weit“. Wenn es konkret darum ginge, eine gehbehinderte Person abzuholen oder zu bringen, könne man zum Ein- und Aussteigen mit dem Auto vorfahren – das sei Halten und nicht Parken.