StartseiteRegionalUckermarkGeldstrafe für sexuelle Belästigung

Entscheidung des Amtsgerichts

Geldstrafe für sexuelle Belästigung

Prenzlau/Templin / Lesedauer: 1 min

Ein 46-jähriger Mann wurde wegen drei Sexualdelikten verurteilt. Die Gesamtstrafe wurde auf 100 Tagessätze zu elf Euro festgesetzt.
Veröffentlicht:22.06.2017, 18:37

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Nur wenige Wochen nach mehreren Straftaten hat das Amtsgericht Prenzlau am Donnerstag einen 46-jährigen Mann aus Pakistan verurteilt. Er war beschuldigt worden, in Templin mehrere sexuelle Übergriffe auf Frauen verübt zu haben. In einem von der Staatsanwaltschaft geforderten beschleunigten Verfahren wurde er nach Paragraf 184i des Strafgesetzbuches zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu jeweils elf Euro verurteilt. Die Anklage hatte 100 Tagessätze zu 15 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann dagegen Einspruch erhoben werden.

Für drei nachgewiesene Übergriffe, die sich am 18. Mai 2017 kurz nacheinander in der Stadtverwaltung Templin zugetragen hatten, setzte das Gericht die Strafe fest. Sexuell belästigt wurden eine junge Frau im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes sowie zwei Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung. Dabei handelte es sich um Küsse auf Hände und die Schulter, abgewehrte Küsse auf den Mund, Streicheln an den Beinen und weitere Berührungen. Diese hatten die Frauen durch klare Gesten und Worte abgewehrt.