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Kurzfristige Änderung
Parkverbot auf Hauptverkehrsstraße
Templin / Lesedauer: 1 min
Nur wenige Tage parkten Fahrzeuge entlang der B 109 in Templin. Doch das ist jetzt nicht mehr gestattet.
Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Das dachten sich Kraftfahrer in Templin und stellten ihre Autos entlang der Bundesstraße 109 stadtauswärts in Richtung Prenzlau ab. Tatsächlich galten auf der Hauptverkehrsstraße über Jahre hinweg keine Beschränkungen zum Parken und Halten.
Das hat sich jetzt geändert. Nach Informationen des Ordnungsamtes in der Templiner Stadtverwaltung hat die Straßenmeisterei am Montag provisorische Parkverbotsschilder aufgestellt. Parken ist damit zu beiden Seiten der B 109 nicht mehr erlaubt.
Durch die abgestellten Fahrzeuge sei es vor allem in den Hauptverkehrszeiten zu gefährlichen Situationen und kurzzeitigen Staus stadteinwärts gekommen, hieß es.