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Badespaß gerettet

Sprungtürme dürfen bleiben

Boitzenburger Land / Lesedauer: 1 min

Ein Versicherungsmakler hat für uckermärkische Kommunen eine Lösung gefunden, wie bädertypische Anlagen ohne Aufsicht weiterbetrieben werden können.
Veröffentlicht:22.05.2017, 18:01

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Gemeinden im Land Brandenburg können ihre bädertypischen Anlagen an kommunalen Badestellen doch behalten, ohne eine teure Aufsicht gewährleisten zu müssen. Ein Uckermärker Versicherungsmaklerbüro, die Martens & Prahl TRIASS GmbH, hatte im Auftrag von drei Kommunen dazu mit der Allianz-Versicherung einen Rahmenvertrag erarbeitet. Darin habe sich die Allianz bereit erklärt, Versicherungsschutz zu gewähren für Schadensfälle an bäderähnlichen Einrichtungen ohne Aufsicht, die über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) nicht reguliert werden. Damit könnten Schäden nach Unfällen an Sprungtürmen, Rutschen, große Steganlagen, Badeinseln auch versichert werden, wenn die Gemeinde keine Aufsicht stellen kann. Man habe alle Gemeinden im Land über das Angebot informiert. Die Gemeinden Boitzenburger Land, das Amt Gramzow und die Gemeinde Oberuckersee wollen an dem Vertrag teilnehmen. Einwohner und Touristen dürfen also hoffen, dass Badestellen nicht wegen einer Versicherungslücke verschwinden.