Verurteilter erneut straffällig
Von der Autobahn ins Gefängnis
Uckermark / Lesedauer: 1 min
Bundespolizisten hatten auf der Bundesautobahn 11 in der Nähe von Angermünde einen in Polen zugelassenen Renault Laguna gestoppt. Im Kofferraum des Fahrzeuges entdeckten die Beamten einen Außenbordmotor der Marke Mercury im Wert von circa 8000 Euro. Der 46-jährige Fahrer machte widersprüchliche Angaben zur Herkunft und konnte nicht nachweisen, dass der Motor ihm gehört. Zudem kam den Beamten verdächtig vor, dass die Strom- und Versorgungskabel des Bootsmotors durchtrennt waren.
Als sich der Mann ausweisen sollte, legte er den Beamten einen gefälschten polnischen Personalausweis vor. Im Fahrzeug war der originale Personalausweis des Mannes versteckt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder seit Oktober 2013 per Haftbefehl nach dem Mann sucht. Das Amtsgericht Eberswalde hatte ihn im März 2013 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro oder ersatzweise 149 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Wulkow.
Den Bootsmotor stellten sie sicher. Wegen Diebstahls und Urkundenfälschung wurde nun erneut ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.