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Schwere Wildunfälle auf der L 23

Zweifaches Drama durch Abfälle provoziert

Uckermark / Lesedauer: 2 min

Gleich zweimal kurz hintereinander kommt es zwischen Templin und Lychen zu schweren Wildunfällen. Diese Karambolagen, bei denen vermutlich beide Tiere starben, sind kein Zufall. Der zuständige Revierförster fordert Vernunft von Pilzsammlern und Gartenbesitzern.
Veröffentlicht:04.10.2013, 10:26

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Die sogenannte Schauflerkurve auf der Landesstraße 23 zwischen Abzweig Tangersdorf und Densow hat ihre volkstümliche Bezeichnung auf Grund zahlreicher unrühmlicher Zwischenfälle in der Vergangenheit erhalten. Männliches Damwild, also Schaufler, müssen an dieser Stelle wohl seit Urzeiten die Waldbestände wechseln – durch die Zunahme des Straßenverkehrs nicht nur für sie mit wachsendem Risiko. Das mussten zu Beginn dieser Woche zeitlich kurz hintereinander auch zwei Kraftfahrer schmerzlich erfahren. Ein blauer Peugeot mit Mecklenburg-Strelitzer Kennzeichen war am frühen Dienstagvormittag durch den Fahrer nicht mehr zum Stehen zu bringen, als ein Schaufler an jener Stelle spontan auf der Fahrbahn auftauchte. Der Zusammenprall war heftig, was bei einem Tier von etwa 90 Zentimeter Schulterhöhe und 70 Kilogramm Gewicht nicht verwunderlich sein dürfte. Die Motorhaube erfüllte zwar ihren Zweck als Knautschzone, aber auch im Motorraum kam es zu Schäden. Der Wagen musste abgeschleppt werden. Dem Fahrer widerfuhr außer einem gehörigen Schrecken nichts, ganz im Gegensatz zum Damhirsch. Der neben der Polizei hinzugerufene zuständige Revierförster Jens Daher von der Landeswaldoberförsterei Steinförde fand das Tier nicht weit vom Unfallort schwer verletzt.
Ein ähnlicher Unfall hatte sich nur wenige Stunden zuvor an gleicher Stelle zwischen einem Stück Rotwild und einem Kraftfahrzeug ereignet – mit weniger Sachschaden am Auto, aber mit absehbar schwerwiegenden Folgen für das Tier.
Ein Zusammenhang der beiden Unfälle mit einem jahreszeitlich bedingten Freizeitvergnügen scheint nicht ausgeschlossen. Da nahezu an jedem Waldparkplatz oder jeder Waldwegeinfahrt Autos stehen, dürfte die „flächendeckende Treibjagd der Pilzsammler“ ihr Quäntchen dazu beigetragen haben, dass das Wild in diesem Bereich beunruhigt oder permanent auf der Flucht ist. Kraftfahrer, die Straßen in Waldgebieten benutzen, sollten das berücksichtigen.

Förster Daher macht außerdem eindringlich darauf aufmerksam, dass das Entsorgen von Gartenabfällen nach Paragraf 24 des brandenburgischen Landeswaldgesetzes Waldverschmutzung und verboten ist. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu 20 000 Euro geahndet werden.

"Aus einer Unsitte, Gartenabfälle in den Wald zu bringen anstatt sachgerecht zu entsorgen, ist an diesem Oktobermorgen ein eigentlich vermeidbares zweifaches Drama entstanden", resümiert Jens Daher. "Menschen sind zum Glück nicht zu Schaden gekommen, der materielle Schaden ist jedoch gewaltig, ganz zu schweigen vom unnötigen Tod von Tieren."