Totes Reh ans Auto gebunden
Der Wildschleifer muss mit saftiger Geldbuße rechnen
Ueckermünde / Lesedauer: 2 min
Ob der Ueckermünder Wildschleifer auch künftig auf Pirsch gehen kann, ist nach wie vor offen. Der Jäger aus der Haffstadt, der im Sommer des Vorjahres ein totes Reh an der Anhängerkupplung seines Pkw über die Bundesstraße schleifte, wartet weiter auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Greifswald, ob er seine Jagdlizenz behalten darf.
Die Jagdbehörde des Landkreises hatte den Entzug der Jagdberechtigung angestrebt. Der Wildschleifer war daraufhin in Widerspruch gegangen; der Fall ist nun am Verwaltungsgericht anhängig. „Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen“, sagte Heinz-Gerd Stratmann, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. Wann ein Urteil gesprochen werden könnte, konnte er nicht sagen.
Disziplinarverfahren läuft beim Landesjagdverband
Ungeschoren wird der Jäger aber nicht davon kommen. Denn gleichzeitig läuft ein Verfahren der Disziplinarkommission des Landesjagdverbandes. „Unabhängig vom Urteil des Verwaltungsgerichtes wird es auf eine Geldstrafe für den Mann hinauslaufen, die sehr schmerzhaft sein wird“, sagte Verbandspräsident Volker Böhnisch. Dass der Landesjagdverband Gerüchten zufolge dafür plädiert, dass der Ueckermünder seine Jagdlizenz behalten darf, wies Böhnisch zurück: „Wir lassen diese Sache auf keinen Fall im Sande verlaufen“, betonte er.
Es gehe aber um rechtliche Dinge. Denn der Vorwurf des Verstoßes gegen die Waidgerechtigkeit sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. „Nach Informationen unserer Rechtsanwälte könnte es sein, dass dieser Vorwurf nicht ausreicht, um ihm die Lizenz zu entziehen“, sagte Volker Böhning. Von daher sei man im Landesverband sehr gespannt auf den Greifswalder Urteilsspruch. „Uns war aber klar, dass der Jäger vor das Verwaltungsgericht ziehen wird“, sagte der Präsident, der das Vorgehen des Ueckermünders immer noch nicht fassen kann: „Für mich stellt sich die Frage, wie man auf so etwas kommen kann.“ Dem Image der gut 10 000 im Verband organisierten Jäger habe die Tat schon einen Schaden zugefügt.