StartseiteRegionalUeckermündeKein Beweis für Schuss auf Hund: Ermittlungen eingestellt

Nach den Schüssen in Eggesin

Kein Beweis für Schuss auf Hund: Ermittlungen eingestellt

Eggesin / Lesedauer: 2 min

Wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz wird zwar nicht mehr gegen die drei jungen Männer ermittelt, die aus einer Wohnung in Eggesin mit dem Luftgewehr geschossen haben. Aber ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz läuft.
Veröffentlicht:30.03.2017, 16:00

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Das Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen drei junge Männer ist eingestellt worden. Die drei haben im Februar mit einem Luftgewehr aus einer Wohnung in der Eggesiner Lindenstraße geschossen. Dabei soll auch der Hund des Eggesiner Ehepaares Niedergesäß von einem Projektil getroffen worden sein. Sein Hund sei beschossen worden, so Rainer Niedergesäß. Und obwohl das Projektil verloren ging, weil es sich der Vierbeiner wohl aus dem Fleisch gebissen hatte, bleibt er bei dieser Aussage. Er stützt sich auf die Information der Tierärztin, die die Wunde des Hundes versorgt und dabei festgestellt hatte, dass es sich um eine Schusswunde handelt. Also erstattete die Familie Anzeige bei der Polizei.

Die Ermittlungen ergaben zwar, dass aus der Wohnung in der Lindenstraße 23 geschossen worden ist. Die drei Beschuldigten räumten auch ein, sich dort aufgehalten zu haben. Doch die Schüsse hätten sie lediglich auf ein Verkehrsschild abgegeben.

Die Staatsanwaltschaft konnte wohl auch gar nicht anders entscheiden, als dieses Verfahren einzustellen. Rainer Niedergesäß konnte auf Fotos keinen der mutmaßlichen Schützen wiedererkennen.

Dennoch: Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Männer wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, sagt Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Dieses Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Sollte den drei jungen Männern diese Straftat nachgewiesen werden können, dann droht möglicherweise eine Haft- oder Geldstrafe. Wobei in diesem Fall höchstwahrscheinlich das Jugendstrafrecht angewendet werden würde.