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Prozess um Jagdschein

Wildschleifer entschuldigt sich

Greifswald / Lesedauer: 1 min

Darf er oder darf er nicht? Der Wildschleifer von Ueckermünde hat für viel Aufsehen gesorgt. Weil er ein totes Reh mit dem Abschleppseil über die Bundesstraße zog, sollte er seinen Jagdschein abgegeben. Jetzt gab es das Gerichtsverfahren.
Veröffentlicht:21.01.2016, 17:49

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Ein Jäger, der ein totes Reh über die Straße geschleift hat, darf seinen Jagdschein behalten. Der 74-Jährige muss sich aber für sein Verhalten öffentlich entschuldigen und Geld an den Landesjagdverband spenden. Einen entsprechenden Vergleich beschloss das Verwaltungsgericht Greifswald am Donnerstag. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Jagdbehörde und der Anwalt des 74-Jährigen stimmten dem Vergleich zu.

Der Mann hatte Ende Mai 2014 mit seinem Auto ein Reh an den Hinterläufen hinter sich hergeschleift, woraufhin die Jagdbehörde seinen Jagdschein einzog. Der Jäger aus Ueckermünde klagte. Die Höhe der Spende an den Jagdverband legte das Gericht auf 500 Euro fest.

Der Richter sah im Handeln des Jägers einen schweren Verstoß gegen den Grundsatz des ethisch korrekten waidmännischen Handelns. Allerdings habe es sich um eine „einmalige Entgleisung“ gehandelt, sagte er.