StartseiteRegionalAnklamVon wegen nur Steueraufschlag – Mieten für Garagen explodieren

Kommunen erhöhen Pacht

Von wegen nur Steueraufschlag – Mieten für Garagen explodieren

Tutow / Lesedauer: 5 min

Mit der Umsatzsteuer für Kommunen kommen Garagenmieten auf den Prüfstand. Was mit Erhöhungen bis zum Achtfachen bereits in Tutow für Unfrieden sorgt, könnte sich in Jarmen fortsetzen.
Veröffentlicht:25.10.2022, 06:37

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Wohl kaum ein Beschluss der Gemeindevertretung Tutow ist nach so intensiver Diskussion einstimmig gefallen und wird trotzdem noch für einige Debatten beziehungsweise Proteste im Ort sorgen wie der mit der Nummer045-07/2022. Denn damit haben sich Bürgermeister Roland Heiden und die Abgeordneten entschieden, die Mieten für den Garagenkomplex am Erlenweg auf 600 und am Ende fast 800 Prozent des bisherigen Satzes zu erhöhen. Also erheblich mehr als jene 19 Prozent Mehrwertsteuer, die der eigentliche Auslöser für diese Debatte waren.

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Neue Gesetze: Kommunen überarbeiten Verträge

Spätestens ab 1. Januar 2023 müssen Städte und Gemeinden in Deutschland Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer für alle Leistungen und Angebote zahlen, die nicht ihren hoheitlichen Aufgaben entsprechen und von anderen ebenso erbracht werden könnten. Entsprechend überarbeiten und beschließen sie jetzt diesbezügliche Verträge, Satzungen und Preisordnungen neu. Wobei viele die Gelegenheit nutzen, ihre teils Jahrzehnte alten Zahlungsvereinbarungen hinsichtlich deren Plausibilität und insbesondere Rentabilität zu prüfen.

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Mietverträge erinnern an DDR-Zeiten

Gerade bei Mieten oder Pachten machen da so einige Handlungsbedarf aus, besonders ins Visier geraten häufig Garagen. Denn die sind einerseits nur von der Steuerpflicht ausgenommen, falls sie in Zusammenhang mit einer Wohnung stehen, zum anderen erinnern ihre Mietbeträge nicht selten an DDR-Zeiten und gelten heutzutage als marktunüblich. Was oft ihrer im Arbeiter- und Bauernstaat beginnenden Entstehungsgeschichte und den daraus resultierenden Eigentumsverhältnissen geschuldet ist.

Gebäude und Grundstück nicht mehr getrennt

Ein Beispiel stellen jene 76 verschließbaren Auto-Unterstellplätze dar, die am Tutower Erlenweges in mehreren Reihen gebaut wurden. Und heute nicht mehr ihren einstigen Besitzern gehören sollen, sondern der Kommune. Anders als im Sozialismus sieht das bundesdeutsche Recht abgesehen von der Erbbaupacht nämlich kein getrenntes Eigentum zwischen Grundstück und Aufbauten vor, während in Ostdeutschland häufig auch öffentlicher Boden von Privatleuten bebaut werden durfte, meist ging es dabei um Gartenlauben und eben Garagen. „Bereinigt“ werden sollten diese Fälle mit Zusammenführungen des Besitzes nach dem sogenannten Schuldrechtanpassungsgesetz, das nach einigen Fristverlängerungen jetzt 30 Jahre nach der Wiedervereinigung seine finale Wirkung entfaltet.

Heißes Eisen

Wegen der Fallstricke des Verfahrens und lokaler Besonderheiten galten die Garagen in Tutow seit jeher als heißes Eisen, das keine Gemeindevertretung anfassen wollte. Mit der Umsatzsteuerpflicht kamen die Abgeordneten allerdings nicht darum herum. Verbunden mit der Erkenntnis, dass eine halbwegs tragbare Bewirtschaftung mit den bisher 36 Euro Jahresmiete unmöglich erscheint. Erst recht, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, etwa in Hinsicht der Entwässerung. Oder nun eine Feuerschutzversicherung fällig wird, wie es der Bürgermeister ankündigte.

Das Finanzamt spielt auch eine Rolle

Dass sie sich mit einer wie von der Amtsverwaltung vorgeschlagenen Preiserhöhung auf 240 Euro keine Freunde machen, war der Runde klar. Aber schon mit Blick auf die Verantwortung für den gesamten Ort bleibe keine andere Wahl, hieß es in der Debatte. Schließlich drohen eine Intervention der Kommunalaufsicht und eine Belastung der Allgemeinheit zugunsten der Garagennutzer. „Das Finanzamt unterstellt ihnen, egal ob 5 oder 1000 Euro verlangt werden, laut Einheitswert 35 Euro Garagen-Ertrag im Monat“, vermittelte Karsten Windmüller vom Jarmener Bauamt. Sprich dafür müsse dann auch Steuer entrichtet werden. „Wenn die Gemeinde darunter bleibt, ist das schon ein Kompromiss.“ Zumal es in Dörfern des Amtsbereiches private Garagen gebe, die sogar für 50 Euro vermietet werden.

Garage billiger als Stellplatz?

„Eine Garage kann nicht günstiger sein als ein Stellplatz“, warf Abgeordneter Mathias Kunicke ein, spielte damit auf den 10-Euro-Obolus an, den die Kommune vor den Wohnblöcken am Platz des Friedens verlangt. Gleichwohl habe er bei den aktuell vielen zusätzlichen Belastungen für die Bürger Bedenken bei deutlich höheren Sätzen. „Für das Geld bekommt man in einigen Städten nicht mal einen Fahrradstellplatz“, äußerte Alfred Koch, während Vizebürgermeister Holger Schultz urteilte, dass die Garagen im Prinzip über Jahrzehnte verschenkt worden seien. „20 Euro hört sich erst mal nicht viel an, aber für einen sind 20 Euro im Monat schon viel“, entgegnete Jeannine Rösler, die auch für die Linke im Landtag sitzt. Franco Hein plädierte mit Verweis auf den Unterhalts- und Investitionsbedarf zwar für die Erhöhung, aber nicht auf einen Schlag.

Erhöhung in zwei Etappen

Letztlich einigte sich die Volksvertretung, die Miete 2023 erst mal „nur“ auf180 Euro für zwölf Monate festzusetzen, ab dem Folgejahr aber 240 Euro zu kassieren. Wobei jeweils noch die Mehrwertsteuer obenauf geschlagen wird, es sich am Ende also um 285,60 Euro handelt. Schon jetzt indes zeichnet sich ab, dass einige Garagennutzer dieses Vorgehen und den Umgang mit ihnen nicht akzeptieren wollen, es kündigt sich Protest an.

Das Garagen-Thema steht auch in Jarmen an

Gleiches könnte im benachbarten Jarmen drohen, wo es ähnliche Fälle gibt und die Stadtvertretung das Thema bei ihrer Sitzung am heutigen Dienstagabend auf den Tisch bekommt. Dort sollen laut der dem Nordkurier bekannten Beschlussvorlage ab nächstem Jahr einschließlich der neuen Steuern 420 Euro für eine Garage an die Kommune fällig werden, was 35 Euro im Monat entspricht.