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Gefährliche Körperverletzung

Afghanen in Greifswald angegriffen

Greifswald / Lesedauer: 1 min

In Greifswald sind zwei Afghanen von mehreren Deutschen beleidigt und angegriffen worden. Einer der Angreifer hatte ein Jagdmesser dabei.
Veröffentlicht:23.01.2021, 16:03

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Wie die Polizei am Sonnabend informierte, ereignete sich der Vorfall bereits am Freitag gegen 14.15 Uhr am Dubnaring in Greifswald. Dabei wurden die zwei 21- und 22-jährigen Afghanen zunächst von einem unbekannten Tatverdächtigen sowie zwei weiteren dazukommenden Deutschen angesprochen, mit einem Taschenmesser bedroht und beleidigt.

Bei der folgenden körperlichen Auseinandersetzung wurden die bereits am Boden liegenden Afghanen laut Polizei durch die Tatverdächtigen gemeinsam getreten. Als ein Zeuge auf sich aufmerksam machte und die Polizei verständigte, ließen die Tatverdächtigen von den Geschädigten ab und flüchteten in Richtung Anklamer Straße. Die Afghanen hatten keine sichtbaren Verletztungen.

Mit Jagdmesser bedroht

Gegen 14.30 Uhr kehrte einer der deutschen Tatverdächtigen jedoch an den Tatort zurück und beleidigte die Geschädigten erneut. Außerdem hielt er ein Jagdmesser in der Hand. Als die hinzugerufene Polizei am Tatort eintraf, flüchtete er in Richtung Loissiner Wende. Dort konnte der 21-jährige Deutsche auf dem Hinterhof durch die eingesetzten Polizeibeamten gestellt werden. Das Jagdmesser wurde sichergestellt.

Ausländerfeindliche Äußerungen

Während der polizeilichen Maßnahmen stellten die Beamten bei dem Tatverdächtigen Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Promille. Im Rahmen der umfangreichen Nahbereichsfahndung konnte auch der zweite Verdächtige, ein 17-jähriger Deutscher, gestellt werden. Der dritte Tatverdächtige ist weiterhin flüchtig. Alle Tatverdächtigen müssen sich nun unter anderem wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wegen der Äußerungen der Tatverdächtigen kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ein ausländerfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen werden.