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Neue Satzung

Anklamer müssen für saubere Straßen das Doppelte zahlen

Anklam / Lesedauer: 2 min

Wenn ab dem 1. Juli die neue Satzung für die Straßenreinigung in Anklam in Kraft tritt, gibt es neben der Preissteigerung auch einige weitere Änderungen.
Veröffentlicht:27.06.2022, 09:28

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Nach 17 Jahren werden in Anklam die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst erhöht. Der entsprechende Beschluss wurde in der Stadtvertretung am Donnerstag gefällt.

Mit der neuen Satzung kommt jedoch nicht nur eine kräftige Erhöhung der Gebühren um rund 100 Prozent auf die Anklamer zu, auch einige andere Passagen wurden in der neuesten Fassung der Satzung angepasst.

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In einem Rechenbeispiel war dabei die Rede von einem Eigenheimgrundstück an der Lindenstraße in der Reinigungsklasse 1 mit einer Frontlänge von 30 Metern, für das künftig eine jährliche Gebühr von 120,60 Euro statt bisher 61,20 Euro zu entrichten ist.

Zusätzliche Straßenabschnitte aufgenommen

Aufgrund von Einwohneranträgen wurde die Liste der Straßen, in denen die Stadt Leistungen wie Winterdienst und Reinigung erbringt, um zwei Straßen erweitert. Laut Angaben des Immobilienmanagements der Hansestadt betrifft das die Erich-Mühsam-Straße und die Karl-Marx-Straße sowie einen Teil des Ahornweges als Verbindungsweg.

Auch die Pelzer Straße an der Alten Post, die Priesterstraße, die Samariterstraße und die Seestraße im Ortsteil Pelsin fehlten bislang im Straßenverzeichnis und werden nun hinzugefügt.

„Gefährliche Stellen” klarer definiert

In Sachen Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen, die von den Eigentümern der Anliegergrundstücke durchzuführen sind, wurde der Passus „gefährliche Stellen an Gehwegen“ genauer definiert. Demzufolge sind beispielsweise auch Treppen, Rampen, Brückenaufgänge oder Abgänge, starke Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnliche Gehwegabschnitte zu sichern und zu beräumen.

Für die neue Satzung wurden außerdem die auf den Anlieger übertragenen Leistungen präzisiert. Rechtlich einwandfrei könnten nämlich nur die Pflichten an die Anlieger übertragen werden, die auch für die Stadt bestehen würden.

Anders sei das für den Punkt der Papierkorbentleerung. Diese Pflichtaufgabe der Stadt ist natürlich nicht auf die Anlieger zu übertragen. Ebenfalls präzisiert wurde in der neusten vorliegenden Fassung die Erklärung zu Hinterliegergrundstücken.

Keine Herbizide bei Gehwegreinigung erlaubt

Eine Neuerung gab es zudem zum Thema Hundekot. Die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners sind mitzunehmen, alles andere stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein Anlieger kann jedoch nicht in die Pflicht genommen werden, fremden Hundekot vor seinem Grundstück entfernen zu müssen.

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Auch wer bislang auf die chemische Keule bei der Unkrautbeseitigung gesetzt hat, muss künftig im Sinne des Umweltschutzes umdenken. „Herbizide oder andere chemische Mittel dürfen bei der Wildkräuterbeseitigung nicht eingesetzt werden”, heißt es in der Rechtsvorschrift.