StartseiteRegionalAnklamAnklamer Schütze legt Revision gegen Urteil ein

Mit Schreckschusswaffe getötet

Anklamer Schütze legt Revision gegen Urteil ein

Anklam / Lesedauer: 1 min

Die achtjährige Freiheitsstrafe für den Anklamer Schützen, der einen Mann mit einer Schreckschusswaffe getötet hat, wird vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Der Verurteilte hat Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt.
Veröffentlicht:28.07.2016, 12:04
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Dies sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Anklamer hatte vor Gericht gestanden, im Dezember 2015 im Streit über ein nicht funktionsfähiges Laptop mit einer Schreckschusspistole auf einen 36-Jährigen geschossen zu haben, der an den Verletzungen starb. Der Verurteilte hatte erklärt, er habe den Anderen aber nicht töten wollen. Dem folgte die Kammer nicht, da das Opfer Verletzungen am Herz hatte und der Schütze nach Auffassung der Richter um die Gefährlichkeit der aus Polen illegal eingeführten Waffe gewusst habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft verlangt. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge mit höchstens dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Das Gericht hatte den 28-Jährigen am 20. Juli wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Vorfall ereignete vor Zeugen im Hof eines Wohnhauses in Anklam.