Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen in Mecklenburg-Vorpommern auch ohne Fischereischein angeln gehen. Sie benötigen jedoch eine Angelerlaubnis (Angelkarte) des jeweiligen Fischereiberechtigten des Gewässers.
Für die Binnengewässer wird die Angelerlaubnis in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers, wie zum Bespiel Fischer, Landesanglerverband, örtlicher Anglerverein oder Kommune ausgestellt.
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Erlaubnis für Küstengewässer online erhältlich
Auch für die Küstengewässer brauchen Kinder eine Angelerlaubnis. Die kostet bis zum 18. Lebensjahr zehn Euro und kann unter anderem online oder in Angelgeschäften gekauft werden. Zu den Küstengewässern gehören zum Bespiel die Bodden, Haffe, der Peenestrom, die Peene von der Eisenbahnbrücke in Anklam bis zur Mündung in den Peenestrom, das Achterwasser und die Ostsee.
Unter Aufsicht eines erwachsenen oder jugendlichen Fischereischein-Inhaber mit der enstsprechenden Angelerlaubnis dürfen Kinder ohne eigene Angelerlaubnis angeln.
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Wenn aber ein Erwachsener oder Jugendlicher ein Kind begleitet, das eine Angelerlaubnis hat, und hilft beim Fischfang, indem er zum Bespiel die Angel für das Kind auswirft oder einholt, dann gilt das als eine eigenständige Fischereiausübung, für die wiederum Fischereischein und Angelerlaubnis des Erwachsenen oder Jugendlichen benötigt werden.