Paukenschlag aus dem Ministerium
Ernst Moritz Arndt: Uni darf Namen nicht ändern
Greifswald / Lesedauer: 1 min
Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald kann ihren Namen auf Grundlage eines Beschlusses des Hochschulsenats nicht ändern, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dieses hat die Genehmigung einer geänderten Grundordnung der Hochschule aus formellen Gründen abgelehnt.
„Unsere Hochschulen können ihren Namen selbst festlegen, solange der jeweilige Sitz der Hochschule Namensbestandteil ist. Dies ist im Landeshochschulgesetz eindeutig geregelt“, sagte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald kann also eigenständig festlegen, ob sie den Namenszusatz ‚Ernst Moritz Arndt‛ streichen will oder nicht. Inhaltlich mische ich mich in dieses Vorhaben nicht ein und will es auch nicht bewerten. Aber das Beschlussverfahren über eine Änderung der Grundordnung muss rechtskonform ablaufen. Dies ist nach Auffassung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht erfolgt. Bevor der erweiterte Senat seinen Beschluss fasst, hätte sich der engere Senat der Hochschule mit der Änderung der Grundordnung befassen müssen. Dies ist jedoch nicht erfolgt“, sagte Hesse.