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Hartz-IV-Empfänger

Geld statt Gutscheine für Erstausstattung von Wohnungen

Vorpommern / Lesedauer: 1 min

Leistungsempfänger nach SGB II (Hartz IV) sollen vorüberhend eine Pauschale bekommen, um sich eine Wohnung einrichten zu können.
Veröffentlicht:13.05.2022, 19:27

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Wegen der hohen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine und dem damit gestiegenen Bedarf an Einrichtungsgegenständen wird der Landkreis Vorpommern-Greifswald bei der Bewilligung einer Erstausstattung für Wohnungen übergangsweise statt Sachleistungen und Gutscheinen den in Frage kommenden Leistungsempfängern nun Geld zur Verfügung stellen.

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Dabei ist eine Pauschale für eine vollständige Erstausstattung abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt vorgesehen, heißt es von der Kreisverwaltung. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann so zum Beispiel eine maximale Pauschale von 1900 Euro bekommen.

Elektrogeräte und Möbel

Zur Erstausstattung gehören elektrische Geräte wie Kühlschrank, Herd und Waschmaschine, aber auch Betten, Möbel sowie Lampen, Gardinenstangen und vieles mehr.

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Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Pauschale für einzelne Ausstattungsgegenstände zu bekommen. Falls im Umkehrschluss bereits Gegenstände vorhanden sind, würden diese von der Gesamtpauschale für eine vollständige Erstausstattung abgezogen.

Vorerst bis 31. August

Mit dieser Übergangsregelung, die vorerst bis zum 31. August gelten soll, soll es für Leistungsempfänger einfacher und schneller möglich sein, eine Wohnung einzurichten. Insbesondere die Angebote der Möbelbörsen seien nach wie vor gut und preiswert.

Leistungsempfänger sollten sich zunächst dort umschauen und das Angebot nutzen, da hier auch weitere Haushaltsgegenstände wie Geschirr, Besteck und Bettwäsche zu finden seien.