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Nach Festnahme

Greifswalder Terror-Verdächtiger ist wieder frei

Greifswald / Lesedauer: 2 min

Ein Greifswalder unter Terrorverdacht – das war die Schlagzeile vor vielen Monaten. Sie ist auch immer noch richtig. Nur ist der Mann inzwischen wieder frei – ohne jede Auflage.
Veröffentlicht:12.12.2017, 17:14

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Im Auftrag des Generalbundesanwaltes hatten Polizeikräfte vor zehn Monaten eine Wohnung in Greifswald durchsucht, dort einen Mann festgenommen und nach Karlsruhe gebracht. Das ist jetzt zehn Monate her – doch das Verfahren ist immer noch nicht abgeschlossen, bestätigte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde auf Nordkurier-Nachfrage. Der Verdächtige ist allerdings seit dem Sommer wieder auf freiem Fuß, auch wenn weiterhin gegen ihn ermittelt wird. Die Pressestelle bestätigte ebenso, dass er keinerlei Auflagen unterliegt.

Der Vorwurf: Kriegsverbrechen als IS-Kämpfer

Dem 31-Jährigen Mann aus Syrien wird seitens der Ermittler weiterhin vorgeworfen, Mitglied der Terrororganisation„Islamischer Staat“ zu sein und im Rahmen dessen ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Wegen dieses dringenden Tatverdachtes saß der Mann mehr als vier Monate in Untersuchungshaft. Von der Staatsanwaltschaft hieß es damals: „Der Beschuldigte befehligte in Syrien einen Kontrollposten des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS). Der Kontrollposten war eingerichtet worden, um zu verhindern, dass Personen das vom IS beherrschte Territorium unkontrolliert verlassen.

Anfang 2016 versuchte eine Syrerin mit ihren Kindern aus dem Gebiet des IS zu flüchten. Der Beschuldigte hielt sie allerdings an seinem Kontrollposten auf. Unter dem Vorwand, ihr die notwendige „Ausreiseerlaubnis“ zu verschaffen, lockte der Beschuldigte die Syrerin in ein Haus und vergewaltigte sie dort.“

Verdacht ja, aber kein Grund für U-Haft

Im Juni wendete sich das Blatt bei den Ermittlungen. Der für die Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht galt als nicht mehr gegeben. Der Verdächtige wurde freigelassen. „Der Haftbefehl wurde dabei vollständig aufgehoben“, so die Sprecherin der Behörde. Das bedeute eben auch, dass der Mann nicht verpflichtet sei, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden. Die Ermittlungen allerdings liefen weiter, deshalb gebe es vorerst auch keinen Anspruch auf Entschädigung für die Untersuchungshaft. Dazu würde es kommen, wenn das Verfahren eingestellt wird oder es zu einem rechtsgültigen Freispruch kommt. Der Mann, der 2016 nach Deutschland kam, sei weiterhin der einzige Tatverdächtige in dem Verfahren.