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"Montagsspaziergang"

Kreis verbietet unangemeldete Demos in Anklam

Anklam / Lesedauer: 3 min

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat am Montag unangemeldete Versammlungen in Anklam verboten, da die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist.
Veröffentlicht:14.02.2022, 13:38

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Da bisherige Demo-Teilnehmer in Anklam nicht kooperativ gewesen seien und der Kreis die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sieht, sind unangemeldete Versammlungen und Aufzüge – "Montagsspaziergänge" – unter freiem Himmel in Anklam "künftig verboten". Darauf weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald am frühen Montagnachmittag als zuständige Versammlungsbehörde hin. Die Allgemeinverfügung dazu gilt laut Kreispressesprecher ab dem 14. Februar und ist bis zum 28. Februar befristet.

Wenn eine Versammlung doch durchgeführt werden soll, gibt es mehrere Bedingungen.

Polizei bereitet sich auf Anklam-Einsatz vor

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot droht die Kreisverwaltung die Anwendung des unmittelbaren Zwanges an. Die Polizei bereitet sich auf den Einsatz in Anklam, wie auch in den vorherigen Montagen vor, heißt es auf Nordkurier-Anfrage. Zur Einsatztaktik äußert sich die Polizei nicht, auch nicht wie viele Beamte vor Ort sein werden. Am Montag werden im Landkreis wieder mehrere Corona-Demos erwartet, darunter Greifswald, Pasewalk und Penkun. Dort hatte sich aber meist ein Anmelder gefunden.

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Die Kreisverwaltung sieht das Verbot darin begründet, dass auf dem Marktplatz in Anklam seit dem 20. Dezember 2021 nicht angemeldete Aufzüge, sogenannte Montagsspaziergänge, stattfänden. Hierzu setzten sich jeweils bis zu 450 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Marktplatz aus auf der Straße in Richtung Steintor in Bewegung. Damit sei Anklam die einzige Stadt im Kreis, in der sich kein Veranstalter gefunden hätte, welcher die Versammlung ordnungsgemäß anmeldet, Ordner benennt und die Behörden so dabei unterstützt, die Demonstration in geordnete Bahnen zu lenken. Wer eine Versammlung plant, aber nicht anmeldet, macht sich strafbar, heißt es.

Ende Januar waren zwei Abend-Demos in Anklam noch angemeldet worden. In den letzten beiden Wochen aber wieder nicht mehr. Auch in Torgelow kommt es in letzter Zeit zu Versammlungen, die nicht angemeldet sind. Hier ermittelt die Polizei.

Pyrotechnik, Gewalt und fehlende Masken

Auch war laut Kreis die Grundstimmung der Aufzüge in Anklam stets aggressiv und der Polizei gegenüber ablehnend. Weder konnte ein Versammlungsleiter der gemeinsam agierenden und Sprechchöre skandierenden Gruppe festgestellt werden, noch waren die Personen trotz direkter Ansprache kooperativ.

Lautsprecherdurchsagen zum Anlegen der Mund- und Nase-Bedeckung seien bei allen Versammlungen nahezu wirkungslos gewesen. Im Laufe der Versammlungen kam es teils zu massiven Widerstandshandlungen, der Durchbrechung einer Polizeiabsperrung und der Zündung von Pyrotechnik. Schlagstock und Reizgas mussten gegenüber rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlung zum Einsatz gebracht werden. Mehrere Polizeibeamte erlitten Verletzungen, beispielsweise durch einen gezielten Faustschlag, heißt es in der Verbotsbegründung des Kreises weiter.

Voraussetzung dafür, das Versammlungsrecht einzuschränken, ist eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. Diese sieht die Versammlungsbehörde in Anklam unter den aktuellen Bedingungen gegeben. Wenn sich ein Anmelder findet, der auch für die vorgeschriebene Anzahl von Ordnern sorgt und mit den Behörden kooperiert, darf die Versammlung durchgeführt werden. Das Verbot erfolgt gemäß § 15 Absatz 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge, so der Kreis.

Die regelmäßige Mahnwache vor dem Anklamer Rathaus am Montag ist vom Verbot nicht betroffen, da diese angemeldet wurde.

Rückblick: Polizei nennt Einzelheiten zu Gewalt auf Corona-Demo

Aktualisierung 15.02.22 - 11:19 Uhr: Der Zeitraum, von wann bis wann die Verfügung gilt, wurde im ersten Absatz ergänzt. – Die Red.