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Corona-Pandemie

Lockdown ist kein Freifahrtschein für Angler

Vorpommern / Lesedauer: 2 min

Wegen der Corona-Einschränkungen ist es gerade nicht so einfach, an Fischereiabgabemarken und Angelerlaubnisse für das nächste Jahr zu kommen. Aber ohne sie angeln zu gehen, könnte den Petrijünger teuer zu stehen kommen.
Veröffentlicht:21.12.2020, 06:28

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Das Angeln bleibt zwar prinzipiell auch während des harten Lockdowns bis zum 10. Januar erlaubt, allerdings gilt es, einige Besonderheiten zu beachten, macht der Vorsitzende des Kreisanglerverbandes Ostvorpommern, Torsten Brandl, aufmerksam. So gäbe es zwar die Sonderregelung des Landesanglerverbandes, laut der Beitragsmarken und Jahresangelerlaubnisse für das Jahr 2020 bis zum 28. Februar 2021 ihre Gültigkeit behalten, weil die aktuelle Situation die Kassierung der Jahresbeiträge erschweren würde. Diese Regelung betreffe aber tatsächlich nur die Angelerlaubnisse, die vom Verband ausgegeben würden, und sei somit „kein Freifahrtschein“ für alle Angler, so Brandl. Auch wenn es für nicht organisierte Angler wegen des Lockdowns gerade schwierig sei, an die entsprechenden Papiere zu kommen.

Zum Jahresbeginn gibt es Kontrollen

Ohnehin seien auch die Fischereiabgabemarken, die in Mecklenburg-Vorpommern jährlich erworben werden müssen, um angeln gehen zu können, nicht von der Sonderregelung betroffen. Um Marken für das kommende Jahr müsse sich nun jeder selbst kümmern, falls er es noch nicht getan habe. Das Gleiche gelte für Angelerlaubnisse wie zum Beispiel den sogenannten Küstenschein. Denn auch Anfang des kommenden Jahres werde es Kontrollen an den Gewässern der Region geben, kündigte Torsten Brandl an.

Fischereiabgabemarken seien in der Regel bei den zuständigen Ordnungsämtern erhältlich, wobei sich in der aktuellen Situation eine Anmeldung empfiehlt. Der Küstenschein wiederum kann unter anderem im Online-Shop des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) erworben werden. Darüber hinaus könne auch in anderen Einrichtungen nachgefragt werden, die üblicherweise Angelerlaubnisse verkaufen.

Nur zwei Personen in einem Boot

Auf der Internetseite des Amtes finden sich auch einige Antworten und Fragen, die die aktuelle Corona-Situation betreffen. Demnach gelten auch beim Angeln die aktuellen Regeln für private Zusammenkünfte. Auch die Abstandsregeln seien einzuhalten, sodass in einem kleinen Angelboot nur zwei Personen Platz finden dürfen. Polizei, Wasserschutzpolizei und die Fischereiaufseher seien demnach auch befugt, neben der Einhaltung der Fischereigesetze auch die Beachtung der Corona-Regeln zu kontrollieren.

Ohne Angelerlaubnis droht Strafanzeige

Wer ohne gültigen Fischereischein, also ohne Fischereiabgabemarke für das Kalenderjahr angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesfischereigesetz, die mit Geldbuße oder Verwarnungsgeld geahndet wird, heißt es schließlich beim Landesamt. Problematischer sei es, wenn ohne gültige Angelerlaubnis geangelt wird, da das als Fischwilderei gelte. Die Kontrollbehörden seien auch während der Corona-Pandemie verpflichtet, in solchen Fällen eine Strafanzeige aufzunehmen und den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft zu übermitteln.