StartseiteRegionalAnklamProzess um Anklamer Schreckschuss-Mord wird neu aufgerollt

Urteil ungültig

Prozess um Anklamer Schreckschuss-Mord wird neu aufgerollt

Anklam/Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Neubrandenburg zurückgewiesen. Es geht um einen Mordfall aus Anklam, bei dem im Dezember 2015 ein Mann mit einer Schreckschusswaffe getötet worden war. Der Tatverdächtige hatte Revision gegen das erste Urteil eingelegt.
Veröffentlicht:10.05.2017, 21:49

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Der Tod eines Mannes durch Schüsse aus einer Schreckschusswaffe im Dezember 2015 in Anklam muss erneut vor Gericht verhandelt werden. Wie erst am Mittwochabend bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Neuverhandlung des Falles angeordnet.

Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Revisionsverfahrens, das der 30-jährige Tatverdächtige angestrengt hatte. Im ersten Verfahren war er vom Landgericht Neubrandenburg, vor dem jetzt auch das zweite Verfahren verhandelt wird, zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Totschlags verurteilt worden.

Was der Bundesgerichtshof an dem Urteil auszusetzen hatte, blieb am Mittwochabend zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen vor, das 36-jährige Opfer nach einem Streit um einen nicht funktionsfähigen Laptop getötet zu haben, indem er mit einer Schreckschusswaffe auf den Mann schoss.

Der Todesfall hatte im Dezember 2015 für viel Aufsehen in Anklam gesorgt, wozu auch die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft durch ihre äußerst restriktive Informationspolitik beigetragen hatte. Für den Prozess, der bereits am Donnerstag um 10 Uhr beginnt, hat das Gericht acht Zeugen und zwei Gutachter geladen. Es sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.