+++ UPDATE +++ Vogelgrippe
Stallpflicht für Geflügel wird doch nicht gelockert
Vorpommern / Lesedauer: 2 min
"Der Landkreis Vorpommern-Greifswald will bei der Geflügelhaltung Ausnahmen von der Stallpflicht erlauben." Mit dieser freudigen Botschaft überraschte der Landkreis die Geflügelhalter am Donnerstagmittag. Sogar das Prozedere für die formlosen Anträge wurde schon bekannt gegeben, alles schien in bester Ordnung. Allerdings hielt die Freude nicht lange: Nur knapp zwei Stunden später ruderte der Landkreis zurück.
Denn in Greifswald wurde das Virus H5 erneut nachgewiesen. Ein Pfau aus dem Greifswalder Tierpark war am Donnerstag tot in seiner Voliere gefunden worden. Ob es sich um eine aggressive Variante des H5-Erregrs handele, müsse noch überprüft werden.
Ministerium: Ausnahmeregel hätte gegen geltendes Recht verstoßen
Zuletzt trat der Virus am 5. Januar 2017 auf der Halbinsel Struck bei zwei Seeadlern auf. Nachdem zwischenzeitlich keine weiteren Nachweise gab, hatte man gehofft, außerhalb der Risikogebiete Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallpflicht erteilen zu können. Dies ist mit dem neuen Fund in Greifswald nun allerdings doch nicht mehr möglich.
Das Landwirtschaftsministerium begrüßte die Rücknahme der Regelung. Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht hätten sowohl der aktuellen Risikoeinschätzung als auch der derzeitigen Erlasslage und damit geltendes Recht widersprochen, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Sicherheitsmaßnahmen im Tierpark
Der Tierpark hat nach eigenen Angaben alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet und den Zugang zu den Anlagen beschränkt. Am Freitag soll weitere Tiere beprobt und über die notwendigen Maßnahmen entschieden werden, sagte Chef-Tierpfleger Frank Tetzlaff. „Wir hoffen, dass wir keine weiteren Tiere töten müssen.“
Dieser Artikel wurde am Donnerstag, den 2. März 2017 um 17.40 Uhr aktualisiert.